
Die Europäische Kommission hat eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht, in der sie Österreich – gemeinsam mit Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Slowenien und Schweden – auffordert, einen klaren Zeitplan für die Aufhebung der vorübergehenden Kontrollen an seinen Landgrenzen zu Tschechien, Ungarn, der Slowakei und Slowenien zu erstellen. In ihrer Erklärung vom 2. Juni 2026 erkennt die EU-Kommission die Sicherheitsbedenken Wiens an, betont jedoch, dass Artikel 25 des Schengener Grenzkodex solche Kontrollen nur als letztes Mittel und für streng begrenzte Zeiträume erlaubt. Österreich hatte die Kontrollen erstmals im September 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise wiedereingeführt und sie seitdem nahezu ununterbrochen verlängert, zuletzt bis zum 15. Juni 2026. Brüssel argumentiert, dass zwei neue EU-weite Instrumente – das digitale Ein- und Ausreisesystem (EES), das am 10. April 2026 gestartet wurde, und der am 12. Juni 2026 in Kraft tretende Asyl- und Migrationspakt – verhältnismäßigere Alternativen bieten. Empfohlen werden verstärkte mobile Polizeistreifen, biometrische Stichprobenkontrollen und Echtzeit-Datenaustausch anstelle systematischer Grenzkontrollen. Für Unternehmen und Pendler stehen viel auf dem Spiel. Grenzüberschreitende Industriecluster rund um Linz–Budweis, Graz–Maribor und Wien–Bratislava sind auf Just-in-Time-Lieferungen und tägliche Mitarbeiterbewegungen angewiesen, die durch Straßenkontrollen regelmäßig verzögert werden. Logistikverbände schätzen, dass jede 15-minütige Verzögerung die Betriebskosten eines Lkw um etwa 80 Euro erhöht; an Spitzenwochenenden können sich die Wartezeiten auf bis zu 45 Minuten ausdehnen. Multinationale Arbeitgeber mit Mitarbeitern, die eine österreichische Rot-Weiß-Rot-Karte oder eine EU-ICT-Genehmigung besitzen, sollten ihre Reise-Compliance-Protokolle überprüfen. Auch wenn Passkontrollen entfallen, werden die Beamten weiterhin mit mobilen Lesegeräten Aufenthaltsgenehmigungen prüfen, weshalb Reisende ihre Originalkarten mitführen müssen. Unternehmen wird zudem empfohlen, Fahrer über den Unterschied zwischen der EES-Ausreisebestätigung und dem klassischen Passstempel zu informieren, um unbeabsichtigte Überziehungen des Aufenthalts bei Reisen zwischen Schengen-Staaten zu vermeiden.