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Spanien stellt Verlängerungen humanitärer Aufenthaltsgenehmigungen ein – Zehntausende Venezolaner betroffen

Juni 13, 2026
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Spanien stellt Verlängerungen humanitärer Aufenthaltsgenehmigungen ein – Zehntausende Venezolaner betroffen
Ab heute wird Spanien keine Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären Gründen mehr erteilen oder verlängern – eine Kategorie, die überwiegend von venezolanischen Staatsangehörigen genutzt wurde, die vor der politischen und wirtschaftlichen Krise ihres Landes geflohen sind. Die Änderung, die in einer Anweisung des Innenministeriums veröffentlicht wurde und von der Nachrichtenagentur Europa Press zitiert wird, schließt einen Weg, von dem seit 2019 mehr als 190.000 Menschen profitiert haben. Künftig müssen venezolanische Inhaber der zweijährigen humanitären Genehmigung bei Ablauf ihrer Karten in eine andere Aufenthaltskategorie wechseln – etwa Familienzusammenführung, Beschäftigung, Unternehmertum oder die sehr beliebte Route für digitale Nomaden. Die Einwanderungsbehörden wurden angewiesen, verspätete Anträge bis zum 12. September 2026 anzunehmen, allerdings nur, wenn die Antragsteller nachweisen können, dass sie vor dem heutigen Stichtag einen Wechsel der Kategorie eingeleitet haben. Die Entscheidung spiegelt Spaniens Anpassung an das überarbeitete EU-Asylrecht wider, das vorübergehenden Schutz und schnellere Rückführungen gegenüber unbefristeten humanitären Aufenthalten bevorzugt. Behörden argumentieren, dass sich die Sicherheitslage in Venezuela verbessert habe und die Wiederaufnahme der Direktflüge zwischen Madrid und Caracas die außergewöhnlichen Umstände, die den pauschalen humanitären Status rechtfertigten, entfallen ließen. Für Arbeitgeber stellt sich unmittelbar die Frage der Fachkräftebindung. Viele Venezolaner mit humanitären Genehmigungen arbeiten bereits unter den Zugangsregeln zum spanischen Arbeitsmarkt und decken Engpässe in der Gastronomie, IT und im Gesundheitswesen. Mobilitätsberater empfehlen, betroffene Mitarbeiter vor Ablauf der bestehenden Karten für hochqualifizierte Berufsgenehmigungen oder die digitale Nomadenregelung des Start-up-Gesetzes zu sponsern. Unternehmen können auch Artikel 124.2 der spanischen Einwanderungsverordnung prüfen, der eine einjährige Arbeitserlaubnis unter „außergewöhnlichen Umständen“ ermöglicht, wenn der Mitarbeiter 12 Monate ununterbrochenen Aufenthalt nachweisen kann. NGOs warnen vor einem Antragsstau: Die regionalen Ämter verfügen im Schnitt nur über 15 Einwanderungsbeamte, und die Terminportale in Madrid und Valencia zeigen bereits Verfügbarkeiten erst ab September. Das Innenministerium kündigt an, 80 Beamte aus weniger genutzten Polizeieinheiten umzuschichten, um den Ansturm aufzufangen, doch Experten bezweifeln, dass diese Übergangslösung ausreicht.
Quelle: Europa Press

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