
Das spanische Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration hat stillschweigend seine Richtlinien zu den finanziellen Nachweisen aktualisiert, die Reisende an der Grenze oder bei der Beantragung eines Schengen-Visums vorlegen müssen. Ab dem 12. Juni 2026 müssen Nicht-EU-Bürger, die zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken nach Spanien einreisen, mindestens 122 € pro Tag ihres geplanten Aufenthalts nachweisen – eine Erhöhung gegenüber den im Januar festgelegten 113 €. Die arabischsprachige Tageszeitung Al Khaleej berichtete über die Änderung, nachdem sie im spanischen Amtsblatt (BOE) entdeckt wurde.
Nach dem spanischen Ausländergesetz können Grenzbeamte Bargeld, Kontoauszüge, Kreditkarten oder vollständig bezahlte Hotelgutscheine verlangen, die mindestens 80 % des neuen Tagesbetrags abdecken. Ein Geschäftsreisender, der fünf Tage bleibt, muss nun beispielsweise 610 € statt 565 € nachweisen. Reisende, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren die Einreiseverweigerung, die Unterbringung in einer Abschiebehaftzelle und eine Geldstrafe von bis zu 1.000 €, die dem Beförderer auferlegt wird.
Auch Visumantragsteller müssen sich anpassen: Spanische Konsulate weltweit haben begonnen, betroffene Antragsteller per E-Mail um aktualisierte Kontoauszüge zu bitten. Einwanderungsanwälte berichten, dass Anträge, die vor dem heutigen Datum eingereicht, aber noch nicht entschieden sind, nur dann „übernommen“ werden, wenn die nachgewiesenen Mittel mindestens 10 % über dem alten Mindestbetrag liegen. Liegt der Nachweis darunter, werden Antragsteller von den Konsularbeamten aufgefordert, ihre Mittel aufzustocken oder eine Bürgschaftserklärung des Unternehmens vorzulegen.
Warum die Erhöhung? Das Ministerium erklärt, dass der neue Betrag 10 % des monatlichen nationalen Mindestlohns in Spanien entspricht, der Anfang des Jahres auf 1.224 € gestiegen ist, zuzüglich eines Inflationspuffers von 12 %. Hoteliers begrüßen die Maßnahme, da sie sogenannten „Armuts-Tourismus“ eindämmt, während einige Reiseveranstalter befürchten, dass dadurch besonders Budgetreisende aus Lateinamerika und Nordafrika ausgeschlossen werden könnten.
Unternehmens-Mobility-Manager sollten ihre Einladungsschreiben anpassen, um die neue Summe von 122 € zu nennen, und ihre Mitarbeiter daran erinnern, dass ein vom Unternehmen vorab bezahlter Unterkunftsnachweis einen Teil der Bargeldanforderung ersetzen kann. Vielreisende mit Mehrfacheinreisevisa können zudem ein von der Personalabteilung ausgestelltes Bürgschaftsschreiben auf Firmenbriefpapier mitführen, um große Bargeldmengen zu vermeiden.
Nach dem spanischen Ausländergesetz können Grenzbeamte Bargeld, Kontoauszüge, Kreditkarten oder vollständig bezahlte Hotelgutscheine verlangen, die mindestens 80 % des neuen Tagesbetrags abdecken. Ein Geschäftsreisender, der fünf Tage bleibt, muss nun beispielsweise 610 € statt 565 € nachweisen. Reisende, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren die Einreiseverweigerung, die Unterbringung in einer Abschiebehaftzelle und eine Geldstrafe von bis zu 1.000 €, die dem Beförderer auferlegt wird.
Auch Visumantragsteller müssen sich anpassen: Spanische Konsulate weltweit haben begonnen, betroffene Antragsteller per E-Mail um aktualisierte Kontoauszüge zu bitten. Einwanderungsanwälte berichten, dass Anträge, die vor dem heutigen Datum eingereicht, aber noch nicht entschieden sind, nur dann „übernommen“ werden, wenn die nachgewiesenen Mittel mindestens 10 % über dem alten Mindestbetrag liegen. Liegt der Nachweis darunter, werden Antragsteller von den Konsularbeamten aufgefordert, ihre Mittel aufzustocken oder eine Bürgschaftserklärung des Unternehmens vorzulegen.
Warum die Erhöhung? Das Ministerium erklärt, dass der neue Betrag 10 % des monatlichen nationalen Mindestlohns in Spanien entspricht, der Anfang des Jahres auf 1.224 € gestiegen ist, zuzüglich eines Inflationspuffers von 12 %. Hoteliers begrüßen die Maßnahme, da sie sogenannten „Armuts-Tourismus“ eindämmt, während einige Reiseveranstalter befürchten, dass dadurch besonders Budgetreisende aus Lateinamerika und Nordafrika ausgeschlossen werden könnten.
Unternehmens-Mobility-Manager sollten ihre Einladungsschreiben anpassen, um die neue Summe von 122 € zu nennen, und ihre Mitarbeiter daran erinnern, dass ein vom Unternehmen vorab bezahlter Unterkunftsnachweis einen Teil der Bargeldanforderung ersetzen kann. Vielreisende mit Mehrfacheinreisevisa können zudem ein von der Personalabteilung ausgestelltes Bürgschaftsschreiben auf Firmenbriefpapier mitführen, um große Bargeldmengen zu vermeiden.
Quelle: Al Khaleej
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