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Spanien stoppt humanitäre Aufenthaltserlaubnisse – Venezolaner am stärksten betroffen

Juni 13, 2026
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Spanien stoppt humanitäre Aufenthaltserlaubnisse – Venezolaner am stärksten betroffen
Mit sofortiger Wirkung ab dem 12. Juni wird Spanien keine einjährigen humanitären Aufenthaltserlaubnisse mehr erteilen oder verlängern, die bisher häufig von venezolanischen Staatsangehörigen genutzt wurden, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Ein Rundschreiben des Innenministeriums, das Europa Press vorliegt, erklärt, dass diese Kategorie – 2019 eingeführt – nun aufgrund möglicher „Verwechslungen“ mit EU-weiten Schutzstatus im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakts schrittweise abgeschafft werden muss. Bisher stellte Spanien jährlich Zehntausende humanitäre Karten aus, die den Inhabern das Recht auf Arbeit, Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung und später den Übergang zu regulären Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen ermöglichten.

Laut dem Nationalen Sicherheitsbericht 2025 entfielen fast 60 % aller Asylanträge im vergangenen Jahr (rund 85.600) auf Venezolaner, die überproportional von diesem humanitären Weg profitierten. Das Innenministerium bietet nun eine Übergangsregelung an: Inhaber können ihre Erlaubnis im Rahmen der Reform der Ausländerregelung ab April 2026 in eine andere Einwanderungskategorie umwandeln – meist in die reguläre Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.

Spanien stoppt humanitäre Aufenthaltserlaubnisse – Venezolaner am stärksten betroffen


Für Arbeitgeber hat die plötzliche Richtlinienänderung zwei Seiten: Einerseits entfällt ein kostengünstiger Weg, bereits in Spanien lebende venezolanische Fachkräfte einzustellen, andererseits schafft sie nach Jahren der Unklarheit zwischen humanitären und beruflichen Aufenthaltswegen Klarheit. Personalabteilungen sollten ihre Belegschaften auf Mitarbeitende mit in den nächsten zwölf Monaten auslaufenden Erlaubnissen überprüfen und spätestens drei Monate vor Ablauf mit der Umwandlung (cita previa + Online-Änderung) beginnen, um Lücken im Sozialversicherungsschutz zu vermeiden.

Venezolanische Gemeinschaftsorganisationen befürchten, dass Antragsteller, die noch auf eine erste Entscheidung warten, ihr humanitäres „Sicherheitsnetz“ verlieren könnten. Einwanderungsanwälte weisen jedoch darauf hin, dass die Reform von Artikel 200 der Ausländerregelung abgelehnten Asylbewerbern nun erlaubt, nach sechs Monaten ununterbrochenem Aufenthalt direkt reguläre Arbeitserlaubnisse zu beantragen, sofern ein Arbeitsplatzangebot mit Mindestgehalt vorliegt.

Aus geopolitischer Sicht bringt die Entscheidung Spanien in Einklang mit dem EU-Bestreben, nationale humanitäre Status zu beschränken, die eine harmonisierte Asylpolitik untergraben könnten. Gleichzeitig sendet sie eine Botschaft an andere große Diasporagruppen – etwa Kolumbianer und Malier –, dass außergewöhnliche Aufenthaltswege mit der Umsetzung des Pakts eingeschränkt werden.
Quelle: Europa Press

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