
Reisende nach Spanien müssen nun mindestens 122 € pro geplantem Aufenthaltstag nachweisen können, mit einem festen Mindestbetrag von 1.099 €, wie diese Woche vom Außenministerium veröffentlichte überarbeitete Einreisebestimmungen vorsehen. Die Beträge – zuvor 118 € pro Tag und insgesamt 1.065 € – wurden angepasst, um die im Januar erfolgte Erhöhung des spanischen Mindestlohns (SMI) zu berücksichtigen. Die Regelung gilt für alle Drittstaatsangehörigen, einschließlich Passinhabern aus visumfreien Ländern wie den VAE, Großbritannien und den USA. An den Grenzkontrollen können Beamte Bargeld, aktuelle Kontoauszüge, Kreditkartenlimits oder beglaubigte Reiseschecks verlangen. Ein Nachweis unzureichender finanzieller Mittel kann selbst bei vorhandenem Schengen-Visum zur sofortigen Einreiseverweigerung führen. Wirtschaftsverbände fordern Unternehmen auf, Reisende frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls „Finanzierungsbestätigungen“ auszustellen. Besonders betroffen sind Kurzgeschäftsreisen unter 10 Tagen, da der pauschale Mindestbetrag von 1.099 € nun etwa 1.100 € für ein Wochenendmeeting bedeutet – ein Anstieg von fast 9 % im Jahresvergleich. Digitale Nomaden und Start-ups, die ausländische Kunden anwerben, müssen die Regel ebenfalls bei der Einreise potenzieller Investoren beachten, da Einladungen aus der Gastfreundschaftspflicht den Nachweis nicht ersetzen. Spanien koppelt die Nachweispflicht an 10 % des monatlichen SMI pro Tag, sodass künftige Lohnerhöhungen automatisch berücksichtigt werden. Da der SMI voraussichtlich Anfang 2027 erneut steigt, sollten Mobilitätsmanager Indexierungsklauseln in Reisebudgets einplanen. Airlines erinnern Passagiere inzwischen beim Online-Check-in an die aktualisierten Beträge, um Konflikte an den Schaltern in Madrid-Barajas und Barcelona-El Prat zu vermeiden. Für globale Mobilitätsteams lautet der praktische Tipp: Einen Puffer von 5–10 € pro Tag einplanen, aktuelle digitale Kontoauszüge auf dem Smartphone bereithalten und, wenn möglich, vollständig erstattbare Unterkünfte buchen, um Nachfragen zu vorausbezahlten Ausgaben zu vermeiden.
Quelle: Al Khaleej