
Am 12. Juni verteidigte EU-Migrationskommissar Magnus Brunner im österreichischen Radiosender Ö1 den neu gestarteten Pakt für Migration und Asyl. Er betonte, dass dieser „mehr Kontrolle über die Außengrenzen der EU“ bringen und eine faire Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten gewährleisten werde. Brunner, selbst Österreicher, räumte ein, dass die komplexen Regelungen „am ersten Tag nicht zu 100 Prozent funktionieren werden“, argumentierte jedoch, dass der Rahmen endlich ein Ende der jahrelangen ad-hoc-Krisenbewältigung bedeute.
Im Rahmen des Pakts muss Österreich Grenzverfahren für offensichtlich unbegründete Asylanträge durchführen und innerhalb von 12 Wochen entweder Schutz gewähren oder die Antragsteller zurückweisen. Im Gegenzug müssen andere EU-Länder Umsiedlungen akzeptieren oder finanzielle Beiträge leisten, wenn Österreich unverhältnismäßig unter Druck gerät. Brunner hofft, dass dieses Anreiz- und Sanktionssystem sekundäre Bewegungen eindämmt, durch die viele Asylsuchende bisher die Registrierung in Grenzstaaten umgingen.
Auf Bedenken, dass schnellere Rückführungen mit Menschenrechtsstandards kollidieren könnten, verwies der Kommissar auf einen unabhängigen Überwachungsmechanismus und darauf, dass der Pakt mit dem Europäischen Parlament ausgehandelt wurde. Dennoch erwarten Rechtsberatungsorganisationen eine Welle von Musterverfahren vor dem Gerichtshof, insbesondere zu den neuen Krisenausnahmeregelungen, die eine bis zu 20-wöchige Inhaftierung bei großen Flüchtlingszahlen erlauben.
Für multinationale Unternehmen, die auf innergemeinschaftliche Entsendungen angewiesen sind, sind Brunners Aussagen von Bedeutung: Er bestätigte, dass die Gesetzgebung die Freizügigkeit von EU-Bürgern oder Inhabern der EU-Blauen Karte nicht beeinträchtigt, deren Verfahren weiterhin unter separaten Richtlinien geregelt sind. Unternehmen, die Drittstaaten-Auftragnehmer beschäftigen, sollten jedoch beobachten, ob die strengeren Kontrollen in der Sommer-Hochsaison zu längeren Grenzwartezeiten führen.
Politische Analysten in Wien werten Brunners Stellungnahme als Versuch, skeptische mitteleuropäische Regierungen vor der ersten Überprüfung im Rat im Oktober zu beruhigen. Ob sein Optimismus gerechtfertigt ist, hängt davon ab, wie schnell die Mitgliedstaaten die IT-Infrastruktur – Eurodac 2.0 und das Ein- und Ausreisesystem – einführen und ob die Zusagen zur Umsiedlung in der Praxis umgesetzt werden.
Im Rahmen des Pakts muss Österreich Grenzverfahren für offensichtlich unbegründete Asylanträge durchführen und innerhalb von 12 Wochen entweder Schutz gewähren oder die Antragsteller zurückweisen. Im Gegenzug müssen andere EU-Länder Umsiedlungen akzeptieren oder finanzielle Beiträge leisten, wenn Österreich unverhältnismäßig unter Druck gerät. Brunner hofft, dass dieses Anreiz- und Sanktionssystem sekundäre Bewegungen eindämmt, durch die viele Asylsuchende bisher die Registrierung in Grenzstaaten umgingen.
Auf Bedenken, dass schnellere Rückführungen mit Menschenrechtsstandards kollidieren könnten, verwies der Kommissar auf einen unabhängigen Überwachungsmechanismus und darauf, dass der Pakt mit dem Europäischen Parlament ausgehandelt wurde. Dennoch erwarten Rechtsberatungsorganisationen eine Welle von Musterverfahren vor dem Gerichtshof, insbesondere zu den neuen Krisenausnahmeregelungen, die eine bis zu 20-wöchige Inhaftierung bei großen Flüchtlingszahlen erlauben.
Für multinationale Unternehmen, die auf innergemeinschaftliche Entsendungen angewiesen sind, sind Brunners Aussagen von Bedeutung: Er bestätigte, dass die Gesetzgebung die Freizügigkeit von EU-Bürgern oder Inhabern der EU-Blauen Karte nicht beeinträchtigt, deren Verfahren weiterhin unter separaten Richtlinien geregelt sind. Unternehmen, die Drittstaaten-Auftragnehmer beschäftigen, sollten jedoch beobachten, ob die strengeren Kontrollen in der Sommer-Hochsaison zu längeren Grenzwartezeiten führen.
Politische Analysten in Wien werten Brunners Stellungnahme als Versuch, skeptische mitteleuropäische Regierungen vor der ersten Überprüfung im Rat im Oktober zu beruhigen. Ob sein Optimismus gerechtfertigt ist, hängt davon ab, wie schnell die Mitgliedstaaten die IT-Infrastruktur – Eurodac 2.0 und das Ein- und Ausreisesystem – einführen und ob die Zusagen zur Umsiedlung in der Praxis umgesetzt werden.
Quelle: ORF.at