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Spanische Polizei zerschlägt Netzwerk, das Migranten gefälschte Verträge verkauft

Juni 14, 2026
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Spanische Polizei zerschlägt Netzwerk, das Migranten gefälschte Verträge verkauft
Die Guardia Civil gab am 13. Juni bekannt, dass sie in der Provinz Huesca zwei Personen festgenommen und gegen drei weitere ermittelt, die angeblich gefälschte Arbeitsverträge an irreguläre Migranten verkauft haben, die Aufenthaltsrechte anstreben. Die Bande operierte im Landkreis Cinca Medio und verlangte bis zu 8.000 Euro pro Vertrag. Zudem wurden die Kunden darauf vorbereitet, wie sie die spanischen „arraigo laboral“-Interviews zur Wurzelerlangung der Aufenthaltsgenehmigung bestehen können. Bei Durchsuchungen beschlagnahmten die Ermittler gefälschte Gehaltsabrechnungen, Firmenstempel und 27.000 Euro Bargeld. Laut Polizei erhielten mindestens 45 Migranten – überwiegend aus Marokko und Senegal – gefälschte Dokumente, die ihnen Zugang zu Gesundheitsdiensten ermöglichten und freie Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum verschafften. Der Fall verdeutlicht ein wachsendes Compliance-Risiko für multinationale Arbeitgeber: Gefälschte Verträge können bei Arbeitsinspektionen auftauchen und legitime Unternehmen, deren Daten missbraucht wurden, in Schwierigkeiten bringen. Experten raten Personalabteilungen, Referenzschreiben und Verträge neuer Mitarbeiter sorgfältig mit den HRIS-Daten abzugleichen und Identitätsdiebstahl umgehend zu melden. Die Razzia erfolgt zudem kurz vor Ablauf des außergewöhnlichen Regularisierungsprogramms Spaniens am 30. Juni, was laut Polizei die Nachfrage nach Abkürzungen erhöht hat. Die Behörden überprüfen derzeit alle in Aragón in den letzten sechs Monaten eingereichten Anträge; Bewerber, die gefälschte Dokumente verwendet haben, drohen Ausweisung und ein fünfjähriges Schengen-Einreiseverbot. Migrationsanwälte begrüßen die Maßnahmen, fordern jedoch eine Beschleunigung der legalen Arbeitserlaubnisverfahren, um den Schwarzmarkt einzudämmen. Die durchschnittliche Wartezeit für erste Aufenthaltserlaubnisse in Huesca liegt derzeit bei 73 Tagen – fast doppelt so lang wie gesetzlich erlaubt.
Quelle: Europa Press

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