
Der russischsprachige Dienst von Yle berichtet, dass das Parlament am 12. Juni Änderungen am Ausländergesetz verabschiedet hat, die am 15. Juni veröffentlicht wurden. Die Änderungen betreffen vor allem Personen mit vorübergehendem Schutzstatus (hauptsächlich Ukrainer): Ab sofort darf jeweils nur noch ein gültiges Aufenthaltsrecht bestehen. Erhält ein Begünstigter eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Grund – etwa Arbeit, Studium, Familie oder EU-Registrierung – erlischt die Aufenthaltserlaubnis für den vorübergehenden Schutz automatisch. Für vor dem 12. Juni ausgestellte Genehmigungen endet die Übergangsfrist am 12. August 2026. Das finnische Migrationsamt (Migri) weist darauf hin, dass gegen das automatische Erlöschen kein Widerspruch möglich ist.
Die Reform vereinfacht zudem die Verfahren für Ausweisungen und Einreiseverbote bei Ausländern, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden oder als Sicherheitsrisiko gelten. Behörden können nun mehrjährige, schengenweite Einreiseverbote schneller verhängen, womit Finnland neue EU-Richtlinien umsetzt. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass ukrainische Mitarbeitende, die vom Schutzstatus auf eine Arbeitserlaubnis wechseln, sicherstellen müssen, dass die neue Erlaubnis vor Mitte August erteilt wird, um eine kurze Statuslücke zu vermeiden. Personalabteilungen sollten aufgrund der Sommerengpässe frühzeitig Termine für biometrische Daten und Vertragsunterzeichnungen planen.
Rechtsberater empfehlen Schutzberechtigten, die auf Arbeit oder Studium umsteigen wollen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und reiserechtliche Folgen des Statuswechsels zu klären. Die automatische Erlöschensregel betrifft auch Familienzusammenführungen, da Angehörige parallel wechseln müssen, um einen legalen Aufenthalt nicht zu verlieren.
Die Reform vereinfacht zudem die Verfahren für Ausweisungen und Einreiseverbote bei Ausländern, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden oder als Sicherheitsrisiko gelten. Behörden können nun mehrjährige, schengenweite Einreiseverbote schneller verhängen, womit Finnland neue EU-Richtlinien umsetzt. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass ukrainische Mitarbeitende, die vom Schutzstatus auf eine Arbeitserlaubnis wechseln, sicherstellen müssen, dass die neue Erlaubnis vor Mitte August erteilt wird, um eine kurze Statuslücke zu vermeiden. Personalabteilungen sollten aufgrund der Sommerengpässe frühzeitig Termine für biometrische Daten und Vertragsunterzeichnungen planen.
Rechtsberater empfehlen Schutzberechtigten, die auf Arbeit oder Studium umsteigen wollen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und reiserechtliche Folgen des Statuswechsels zu klären. Die automatische Erlöschensregel betrifft auch Familienzusammenführungen, da Angehörige parallel wechseln müssen, um einen legalen Aufenthalt nicht zu verlieren.
Quelle: Yle (Russian service)