
Die Grenzpolizei am Grenzübergang Tarvisio an der italienisch-österreichischen Grenze nahm am 16. Juni 2026 einen albanischen Staatsangehörigen fest, nachdem festgestellt wurde, dass er trotz eines im Vorjahr erlassenen fünfjährigen Einreiseverbots erneut in den Schengen-Raum eingereist war. Laut Polizeibericht wurde die Person bei routinemäßigen Passkontrollen im Schengen-Informationssystem (SIS) identifiziert und wegen Wiedereinreise nach Ausweisung – eine Straftat gemäß Artikel 13 Absatz 13 des italienischen Einwanderungsgesetzes – festgenommen. Noch am selben Nachmittag wurde der Mann einem Ermittlungsrichter vorgeführt; eine beschleunigte Anhörung bestätigte die Festnahme und genehmigte die sofortige Abschiebung. Er wurde zum Flughafen Triest begleitet, um mit einem Charterflug nach Tirana ausgeflogen zu werden – ein Verfahren, das die italienischen Behörden in Zusammenarbeit mit dem albanischen Innenministerium seit Unterzeichnung eines Rückübernahmeprotokolls im Jahr 2025 beschleunigt haben. Laut Innenministerium stiegen die Fälle von versuchten Wiedereinreisen zuvor ausgewiesener Drittstaatsangehöriger an den nördlichen Landgrenzen Italiens im Jahresvergleich um 18 %. Dieser Anstieg wird vor allem auf das neue Ein- und Ausreisesystem der EU zurückgeführt, das zwar das Überschreiten der Aufenthaltsdauer bei Schengen-Visa erschwert, aber auch Datenlücken offenlegt, die organisierte Schmuggelnetzwerke zunehmend ausnutzen. Für Teams im Bereich globale Mobilität ist der Fall eine Mahnung, dass selbst kurze Geschäftsreisen eine sorgfältige Überprüfung der bisherigen Einwanderungshistorie eines Mitarbeiters erfordern. Ein Kundentermin in Österreich oder Deutschland, der eine Durchreise durch Italien beinhaltet, kann zur Festnahme führen, wenn im Schengen-System ein bestehendes Einreiseverbot vorliegt. Arbeitgeber werden daher geraten, SIS-Abfragen in ihre Compliance-Prozesse vor Reisen einzubauen und Aufzeichnungen über frühere Aufenthaltsgenehmigungsstreichungen oder Abschiebungen bei der Wiedereinstellung ehemaliger Auftragnehmer zu führen. Italienische Behörden weisen darauf hin, dass die Strafen für Wiederholungstäter mit dem Cutro-Dekret von 2023 verschärft wurden: Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren und ein automatisches zehnjähriges Einreiseverbot. Die Festnahme in Tarvisio ist eine der ersten, bei der das verschärfte Regime angewandt wurde, und zeigt, wie sich die Grenzpolizei an Land parallel zu den bekannten maritimen Maßnahmen weiterentwickelt.
Quelle: Friuli Oggi