
Nur wenige Stunden nach Inkrafttreten des EU-Migrations- und Asylpakts am 12. Juni hat die italienische Regierung schnell gehandelt, um die nationale Gesetzgebung an die neuen Regelungen anzupassen. Am 15. Juni veröffentlichte das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik das Dekret-Gesetz 100/2026 im Amtsblatt, das umfassende Änderungen in allen Phasen des italienischen Asyl- und Rückführungssystems vorsieht. Das Dekret setzt die EU-Aufnahmerichtlinie sowie die vier neuen Verordnungen zu gemeinsamen Asylverfahren, Grenzrückführungen, Screening und der erweiterten Eurodac-Datenbank um.
Wesentliche operative Neuerungen sind ein vollständig kodifiziertes „Grenzverfahren“ mit strengen Fristen, beschleunigte Entscheidungen bei offensichtlich unbegründeten Anträgen sowie die Verpflichtung bestimmter Antragsteller, an einem festgelegten Aufenthaltsort zu wohnen. Zudem wird die Wartezeit, bevor Asylsuchende eine Arbeit aufnehmen dürfen, von 60 auf 90 Tage verlängert. Die territorialen Kommissionen, die über den Flüchtlingsstatus entscheiden, werden ausgeweitet, um dem erwarteten Anstieg der Fallzahlen durch den Pakt gerecht zu werden.
Digitale Fingerabdrücke und Gesichtsbilder werden künftig direkt in das erweiterte Eurodac-System hochgeladen, das vom Öffentlichen Sicherheitsdienst verwaltet wird. Für Arbeitgeber bedeutet dies vor allem mehr Planungssicherheit: Antragsteller, die in die neuen beschleunigten Verfahren eingestuft werden, sollen innerhalb von 12 Wochen eine Erstentscheidung erhalten, was die Personalplanung erleichtert. Gleichzeitig kann die längere Wartezeit bis zum Arbeitszugang die Verfügbarkeit einiger Kandidaten verzögern.
Rechtsanwaltskanzleien raten den Mobility-Teams in Unternehmen, die Onboarding-Zeiträume insbesondere für saisonale und geringqualifizierte Stellen, die bisher auf den frühen Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern angewiesen waren, zu überprüfen. Das Dekret führt außerdem eine gerichtlich bestätigte „administrative Zurückhaltung“ von bis zu fünf Tagen ein, um Sicherheitsüberprüfungen abzuschließen – eine Maßnahme, die Lücken schließen soll, die durch jüngste Gerichtsentscheidungen aufgezeigt wurden.
Menschenrechtsorganisationen warnen bereits davor, dass die Kombination aus verpflichtender Wohnsitznahme und erweiterten Haftbefugnissen genau überwacht werden muss, um rechtswidrige Freiheitsentziehungen zu verhindern. Praktisch sollten Personal- und Einwanderungsmanager mit einer Übergangsphase rechnen, während die Polizeibehörden die neuen IT-Anbindungen an Eurodac einführen und aktualisierte Terminvergabeverfahren veröffentlichen. Die Regierung hat weitere Durchführungsrichtlinien innerhalb von 30 Tagen angekündigt, um Dokumentenformate und Nachweise zum Wohnsitz zu klären.
Wesentliche operative Neuerungen sind ein vollständig kodifiziertes „Grenzverfahren“ mit strengen Fristen, beschleunigte Entscheidungen bei offensichtlich unbegründeten Anträgen sowie die Verpflichtung bestimmter Antragsteller, an einem festgelegten Aufenthaltsort zu wohnen. Zudem wird die Wartezeit, bevor Asylsuchende eine Arbeit aufnehmen dürfen, von 60 auf 90 Tage verlängert. Die territorialen Kommissionen, die über den Flüchtlingsstatus entscheiden, werden ausgeweitet, um dem erwarteten Anstieg der Fallzahlen durch den Pakt gerecht zu werden.
Digitale Fingerabdrücke und Gesichtsbilder werden künftig direkt in das erweiterte Eurodac-System hochgeladen, das vom Öffentlichen Sicherheitsdienst verwaltet wird. Für Arbeitgeber bedeutet dies vor allem mehr Planungssicherheit: Antragsteller, die in die neuen beschleunigten Verfahren eingestuft werden, sollen innerhalb von 12 Wochen eine Erstentscheidung erhalten, was die Personalplanung erleichtert. Gleichzeitig kann die längere Wartezeit bis zum Arbeitszugang die Verfügbarkeit einiger Kandidaten verzögern.
Rechtsanwaltskanzleien raten den Mobility-Teams in Unternehmen, die Onboarding-Zeiträume insbesondere für saisonale und geringqualifizierte Stellen, die bisher auf den frühen Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern angewiesen waren, zu überprüfen. Das Dekret führt außerdem eine gerichtlich bestätigte „administrative Zurückhaltung“ von bis zu fünf Tagen ein, um Sicherheitsüberprüfungen abzuschließen – eine Maßnahme, die Lücken schließen soll, die durch jüngste Gerichtsentscheidungen aufgezeigt wurden.
Menschenrechtsorganisationen warnen bereits davor, dass die Kombination aus verpflichtender Wohnsitznahme und erweiterten Haftbefugnissen genau überwacht werden muss, um rechtswidrige Freiheitsentziehungen zu verhindern. Praktisch sollten Personal- und Einwanderungsmanager mit einer Übergangsphase rechnen, während die Polizeibehörden die neuen IT-Anbindungen an Eurodac einführen und aktualisierte Terminvergabeverfahren veröffentlichen. Die Regierung hat weitere Durchführungsrichtlinien innerhalb von 30 Tagen angekündigt, um Dokumentenformate und Nachweise zum Wohnsitz zu klären.
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