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EU-Parlament unterstützt Migrationszentren in „sicheren Drittstaaten“ nach italienischer Initiative

Juni 18, 2026
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EU-Parlament unterstützt Migrationszentren in „sicheren Drittstaaten“ nach italienischer Initiative
In einer der folgenreichsten Abstimmungen zur EU-Migrationspolitik seit der Krise 2015 hat das Europäische Parlament am 17. Juni eine Verordnung verabschiedet, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, abgelehnte Asylbewerber in sogenannte „sichere Drittstaaten“ mit bilateralen Abkommen zu überstellen. Der mit 418 zu 218 Stimmen angenommene Text eröffnet die Möglichkeit, EU-finanzierte Verarbeitungs- und Abschiebezentrums außerhalb der EU-Grenzen einzurichten. Italien, das im vergangenen Jahr ein Pilotabkommen mit Albanien ausgehandelt hat, setzte sich intensiv für diese Maßnahme ein. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begrüßte die Abstimmung umgehend und erklärte, sie werde helfen, „Europas Grenzen zu schützen, die Ankünfte über das Meer drastisch zu reduzieren und Menschenschmuggler dort zu treffen, wo es weh tut.“

Laut der Verordnung müssen Migranten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, innerhalb von 30 Tagen abgeschoben werden; wer nicht kooperiert, kann bis zu 30 Monate in Verwaltungshaft genommen werden. Menschenrechts- und Mitte-Links-Abgeordnete warnen, dass die Auslagerung von Asylverfahren grundlegende Rechte gefährden könnte. Der Text schwächt die bisherige automatische Aussetzung von Abschiebungen während Berufungsverfahren und überlässt es den nationalen Gerichten, dies im Einzelfall zu entscheiden. Zudem werden Haftzeiten verlängert und Überstellungen auch dann erlaubt, wenn der Migrant keine vorherige Verbindung zum Zielland hat, sofern Mindeststandards der Menschenrechte eingehalten werden.

EU-Parlament unterstützt Migrationszentren in „sicheren Drittstaaten“ nach italienischer Initiative


Für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Italien entsenden oder regionale Talentpools betreiben, bedeutet dies vor allem eine beschleunigte Rückführungsprozedur und eine härtere Linie gegenüber Überziehern. Mobility-Teams sollten sich auf eine schnellere Durchsetzung von Ausweisungsanordnungen und mögliche Reputationsrisiken durch Zulieferer, die in Abschiebeoperationen involviert sind, einstellen. Gleichzeitig könnten die albanischen Einrichtungen den Druck auf Aufnahmezentren in Süditalien verringern und die Bearbeitungszeiten für legitime Arbeitserlaubnis-Anträge verkürzen.

Die Umsetzung liegt nun beim Rat und den nationalen Parlamenten: Rom plant, das Abkommen mit Albanien bis September zu ratifizieren und die Zentren in Gjader und Shengjin vor dem Weihnachtsreiseverkehr zu eröffnen.
Quelle: Corriere della Sera

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