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Die Schweiz lockert die Einreisebestimmungen für Haustiere aus Serbien und Montenegro ab dem 19. Juni 2026

Juni 20, 2026
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Die Schweiz lockert die Einreisebestimmungen für Haustiere aus Serbien und Montenegro ab dem 19. Juni 2026
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat Serbien und Montenegro als Tollwut-kontrollierte Länder eingestuft und damit an die EU-Liste der Gebiete mit einer „günstigen Seuchensituation“ angepasst. Reisende, die ab dem 19. Juni 2026 mit Haustieren aus diesen Ländern in die Schweiz einreisen, benötigen keinen Tollwut-Antikörpertiter-Test oder eine spezielle BLV-Einfuhrbewilligung mehr. Diese Änderung erleichtert den grenzüberschreitenden Umzug für Expatriates und Schweizerinnen und Schweizer, die mit Katzen, Hunden oder Frettchen aus dem Westbalkan umziehen. Bisher mussten Tierhalter mindestens 30 Tage nach der Impfung warten, Blutproben an ein anerkanntes Labor schicken und anschließend eine dreimonatige Wartezeit einhalten – was sowohl Kosten als auch Unsicherheiten bei den Einsatzplänen verursachte. Nach den neuen Regeln müssen Haustiere weiterhin gechippt, geimpft und mit einem EU-Heimtierausweis oder einem offiziellen tierärztlichen Zertifikat ausgestattet sein, können aber direkt nach der 21-tägigen Nachimpfungsfrist, die für alle Niedrigrisikoländer gilt, reisen. Kommerzielle Importe und Umvermittlungen unterliegen weiterhin strengeren tierschutzrechtlichen Kontrollen. Global-Mobility-Manager sollten ihre Checklisten aktualisieren, insbesondere für Saisonarbeiter im Bau- und Gastgewerbe, die häufig Familienhaustiere mitbringen. Umzugsagenturen berichten, dass die Vereinfachung der veterinärmedizinischen Formalitäten die üblichen Tür-zu-Tür-Transportzeiten um zwei bis drei Wochen verkürzen und Quarantäne- und Unterbringungskosten reduzieren kann. Das BLV betont, dass die Liste der tollwutkontrollierten Länder laufend überprüft wird; Unternehmen sollten den Status der Herkunftsländer vor Flugbuchungen prüfen, da Herabstufungen die Testpflicht mit einer Frist von 48 Stunden wieder in Kraft setzen können.
Quelle: Federal Food Safety and Veterinary Office (BLV)

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