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Bern und Rom nehmen Gespräche über Steuerregeln für Grenzgänger wieder auf

Juni 19, 2026
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Bern und Rom nehmen Gespräche über Steuerregeln für Grenzgänger wieder auf
Schweiz und Italien signalisieren Entspannung im langjährigen grenzüberschreitenden Steuerstreit

Am 18. Juni kündigten die Finanzminister Karin Keller-Sutter und Giancarlo Giorgetti an, sich noch vor Monatsende in Rom zu treffen. Im Mittelpunkt stehen „Umsetzungsprobleme“ im Grenzgängerabkommen von 2020, das die Aufteilung der Einkommensteuer für die 70.000 Italiener regelt, die täglich in die Kantone Tessin, Wallis und Graubünden pendeln. Seit dem vorläufigen Inkrafttreten des Abkommens klagen Schweizer Arbeitgeber über Schwierigkeiten mit der Lohnabrechnungssoftware, während Arbeitnehmer von höheren effektiven Steuersätzen berichten. Italienische Gemeinden beklagen zudem verspätete Rückerstattungen aus Bern, was die kommunalen Haushalte belastet.

Laut gemeinsamer Erklärung sollen technische Anpassungen bei Quellensteuerverfahren, Datenaustausch und Streitbeilegung erarbeitet werden, mit dem Ziel, bis Jahresende ein Änderungsprotokoll zu unterzeichnen.

Warum das wichtig ist: Grenzgänger sind das Rückgrat der südschweizerischen Industrie- und Life-Science-Standorte. Unsicherheiten beim Nettolohn haben bereits dazu geführt, dass einige Fachkräfte lieber Jobs auf der französischen Seite suchen, so Personalvermittler. Multinationale Unternehmen wie Johnson & Johnson und ABB fordern von beiden Regierungen eine „stabile, vorhersehbare und wettbewerbsfähige“ Steuerregelung, um Fachkräftemangel zu vermeiden.

Die Gespräche haben auch geopolitische Bedeutung: Die Schweiz hofft, durch reibungslosere Pendlerbeziehungen ihre wirtschaftlichen Beziehungen zur EU zu normalisieren, während Italien vor dem Haushalt 2027 innenpolitische Erfolge sichern will. Beobachter erwarten, dass Rom schnellere Steuerüberweisungen fordert, Bern hingegen klare Schutzmechanismen gegen Doppelbesteuerung bei zunehmender Telearbeit.

Unternehmen mit Mitarbeitern im Korridor Lombardei–Tessin sollten die Ergebnisse des Treffens in Rom genau verfolgen; Lohnbuchhaltungen müssen möglicherweise bereits ab dem 1. Januar 2027 Abzüge anpassen, falls das Protokoll planmäßig ratifiziert wird.
Quelle: Swiss Federal Office of Police (fedpol) – media release

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