
Der Schweizer Bundesrat hat eine formelle Anhörung eingeleitet, um zu prüfen, ob der vorübergehende Schutzstatus „S“, der Menschen gewährt wird, die vor dem russischen Angriff auf die Ukraine geflohen sind, über das derzeitige Ablaufdatum am 31. März 2027 hinaus verlängert werden soll. Der im März 2022 eingeführte S-Ausweis ermöglicht es den vertriebenen Ukrainern, in der Schweiz zu wohnen und zu arbeiten, sich im Schengen-Raum frei zu bewegen und grundlegende soziale Leistungen in Anspruch zu nehmen. Es ist das erste Mal, dass die Schweiz diesen kollektiven Schutzmechanismus aktiviert hat.
Bis Mai 2026 leben mehr als 76.000 Ukrainerinnen und Ukrainer im Rahmen dieses Programms in der Schweiz, wobei die kantonalen Integrationsbudgets stark beansprucht werden, um Wohnraum, Schulbildung und Arbeitsmarktintegration zu gewährleisten. Laut dem Konzeptpapier „Die Zukunft des S-Status“ erwägt die Regierung drei Szenarien: die Verlängerung des Schutzes solange der Krieg andauert; eine schrittweise Auslaufphase bei einem dauerhaften Waffenstillstand; oder die Beendigung des Status und die Überführung der Betroffenen in das reguläre Asylverfahren.
Die Anhörung, die bis Mitte August für Kantone, Gemeinden, Wirtschaftsverbände und NGOs offen ist, stellt auch die Frage, ob Männer im wehrfähigen Alter weiterhin anspruchsberechtigt sein sollen – ein Thema, das auch auf EU-Ebene kontrovers diskutiert wird. Für Arbeitgeber bringt die Verlängerung Planungssicherheit: Rund 38 % der S-Berechtigten sind bereits berufstätig, vor allem in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und in der IT-Branche. HR-Abteilungen sehen sich jedoch weiterhin administrativen Herausforderungen gegenüber, etwa bei der Verlängerung von Arbeitsverträgen, die an sechsmonatige S-Ausweisverlängerungen gekoppelt sind.
Sollte der Status verlängert werden, verspricht das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Vereinfachung der digitalen Verlängerungen sowie die Veröffentlichung branchenspezifischer Leitfäden zur Anerkennung ukrainischer Diplome. Multinationale Unternehmen mit regionalen Hauptsitzen in Zürich, Basel und Genf beobachten die Entwicklung genau: Eine Verlängerung würde die innerbetriebliche Mobilität ukrainischer Mitarbeitender, die in die Schweiz entsandt werden, sichern und die Regeln zur Familienzusammenführung planbar halten. Im Falle eines Auslaufens des Status wären hingegen Notfallpläne nötig, etwa die Umstellung wichtiger Mitarbeitender auf reguläre B-Arbeitsbewilligungen, die bundesweiten Kontingenten und Arbeitsmarktprüfungen unterliegen.
Bis Mai 2026 leben mehr als 76.000 Ukrainerinnen und Ukrainer im Rahmen dieses Programms in der Schweiz, wobei die kantonalen Integrationsbudgets stark beansprucht werden, um Wohnraum, Schulbildung und Arbeitsmarktintegration zu gewährleisten. Laut dem Konzeptpapier „Die Zukunft des S-Status“ erwägt die Regierung drei Szenarien: die Verlängerung des Schutzes solange der Krieg andauert; eine schrittweise Auslaufphase bei einem dauerhaften Waffenstillstand; oder die Beendigung des Status und die Überführung der Betroffenen in das reguläre Asylverfahren.
Die Anhörung, die bis Mitte August für Kantone, Gemeinden, Wirtschaftsverbände und NGOs offen ist, stellt auch die Frage, ob Männer im wehrfähigen Alter weiterhin anspruchsberechtigt sein sollen – ein Thema, das auch auf EU-Ebene kontrovers diskutiert wird. Für Arbeitgeber bringt die Verlängerung Planungssicherheit: Rund 38 % der S-Berechtigten sind bereits berufstätig, vor allem in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und in der IT-Branche. HR-Abteilungen sehen sich jedoch weiterhin administrativen Herausforderungen gegenüber, etwa bei der Verlängerung von Arbeitsverträgen, die an sechsmonatige S-Ausweisverlängerungen gekoppelt sind.
Sollte der Status verlängert werden, verspricht das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Vereinfachung der digitalen Verlängerungen sowie die Veröffentlichung branchenspezifischer Leitfäden zur Anerkennung ukrainischer Diplome. Multinationale Unternehmen mit regionalen Hauptsitzen in Zürich, Basel und Genf beobachten die Entwicklung genau: Eine Verlängerung würde die innerbetriebliche Mobilität ukrainischer Mitarbeitender, die in die Schweiz entsandt werden, sichern und die Regeln zur Familienzusammenführung planbar halten. Im Falle eines Auslaufens des Status wären hingegen Notfallpläne nötig, etwa die Umstellung wichtiger Mitarbeitender auf reguläre B-Arbeitsbewilligungen, die bundesweiten Kontingenten und Arbeitsmarktprüfungen unterliegen.
Quelle: Swiss Federal Council / admin.ch
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