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Berufungsmöglichkeit bei den meisten Ablehnungen von Kurzzeitvisa für Irland gestrichen

Mai 29, 2026
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Berufungsmöglichkeit bei den meisten Ablehnungen von Kurzzeitvisa für Irland gestrichen
Ohne großes Aufsehen hat Irland am 1. Juni das Recht auf Berufung bei der überwiegenden Mehrheit der Ablehnungen von Kurzzeitvisa (Typ C) abgeschafft. Eine am 28. Mai veröffentlichte Analyse der Migrationsberatung OraVisa – die inzwischen breit unter Corporate-Mobility-Teams kursiert – bestätigt, dass nur Anträge von Familienangehörigen nach der EU-Freizügigkeitsrichtlinie weiterhin eine Berufungsmöglichkeit bieten. Für globale Personalabteilungen ist diese Änderung alles andere als theoretisch. Bisher war die Berufung ein kostenfreies, papierbasiertes Verfahren, das Geschäftsreisenden, Konferenzteilnehmern und potenziellen Kunden erlaubte, Ablehnungen ohne kompletten Neuantrag anzufechten. Der Wegfall dieses Schutzmechanismus bedeutet nun, dass bei jeder Ablehnung wegen unzureichender Bindungen, schwacher finanzieller Nachweise oder Zweifel an der Rückkehrabsicht ein neuer AVATS-Antrag, ein weiterer biometrischer Termin und eine Gebühr von 60 € fällig werden. Da Irland jährlich rund 100.000 C-Visa bearbeitet – fast 40 % davon für Geschäfts- oder Konferenzzwecke – wird erwartet, dass die neue Regelung zu einem Anstieg von Wiederholungsanträgen und paradoxerweise zu einer höheren Arbeitsbelastung im Visabüro am Burgh Quay führt. Unternehmen mit zeitkritischen Reisen, etwa Projekt-Ingenieure oder kurzfristige Auditoren, müssen ihre Anträge jetzt mit umfassenden Nachweisen „vorab“ absichern, um eine Ablehnung von vornherein zu vermeiden. Das Justizministerium argumentiert, dass das Berufungsverfahren zu einer administrativen Belastung geworden sei, die kaum Nutzen bringe, da erfolgreiche Berufungen meist nur Informationen wiederholten, die bereits im ursprünglichen Antrag hätten enthalten sein müssen. Dennoch warnen Einwanderungsanwälte, dass die Abschaffung dieses Verfahrens ohne Einführung eines beschleunigten Nachreichungsverfahrens bona fide Reisende in Bezug auf enge Projektfristen und nicht erstattungsfähige Flugkosten erheblich benachteiligt. Praktischer Tipp: Planen Sie bei allen Irland-Reisen mit Visapflicht mindestens 10 Tage Pufferzeit ein und erwägen Sie, regional Mitarbeiter mit visafreien Pässen für dringende Einsätze bereitzustellen.
Quelle: OraVisa

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