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Irland verschärft Regeln für Familienzusammenführung außerhalb des EWR: Einkommensgrenzen verdoppelt und zweijährige Wartezeit eingeführt

Juni 14, 2026
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Irland verschärft Regeln für Familienzusammenführung außerhalb des EWR: Einkommensgrenzen verdoppelt und zweijährige Wartezeit eingeführt
Das Justizministerium hat die erste umfassende Überarbeitung der irischen Familienzusammenführungsregelung für Nicht-EWR-Bürger seit 2017 veröffentlicht. Die Änderungen traten am 12. Juni 2026 in Kraft. Ein offizielles Rundschreiben auf der Website des Immigration Service Delivery (ISD) und ein Bericht der chinesischsprachigen Community-Plattform „Our Ireland“ bestätigen, dass irische Staatsbürger als Sponsor nun ein Gesamteinkommen vor Steuern von 75.000 € über die letzten drei Steuerjahre nachweisen müssen – fast das Doppelte der bisherigen 40.000 €. Die Einkommensgrenzen für Inhaber von Critical Skills Employment Permits und anderen arbeitserlaubnisberechtigten Personen wurden entsprechend dem Verdienstindex des Central Statistics Office angehoben.

Die neue Regelung führt zudem eine verpflichtende zweijährige „Qualifikationsphase“ ein, bevor anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen können. Bisher konnten anerkannte Flüchtlinge unmittelbar nach Statusanerkennung Anträge einreichen. Das ISD begründet die Wartezeit mit der Notwendigkeit, Rückstände (derzeit durchschnittlich 18 Monate) abzubauen und Irland an den neuen EU-Pakt für Migration und Asyl anzupassen, der die Integrationsbereitschaft vor der Ankunft betont. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Maßnahme als unnötig hart und warnen, dass eine verlängerte Trennung von Familien die Traumata verstärkt und die Integration in den Arbeitsmarkt erschwert.

Irland verschärft Regeln für Familienzusammenführung außerhalb des EWR: Einkommensgrenzen verdoppelt und zweijährige Wartezeit eingeführt


Für Unternehmen mit internationaler Mobilität ergeben sich mehrere praktische Änderungen: Erstens sind Sponsoren, die in staatlich bereitgestelltem oder subventioniertem Wohnraum leben (einschließlich Unterkünften für internationalen Schutz und bestimmten Mitarbeiter-Transfer-Hotels), nun nicht mehr antragsberechtigt, bis sie eine eigenständige Unterkunft nachweisen können. Zweitens müssen Sponsoren bei Antragstellung einen Nachweis über angemessenen Wohnraum vorlegen – akzeptiert werden Mietverträge, Hypothekenbescheide oder Schreiben des Arbeitgebers über bereitgestellten Wohnraum. Drittens gilt ein neues Verbot bestimmter Sozialleistungen im 12-Monats-Zeitraum vor Antragstellung, um die finanzielle Eigenständigkeit zu belegen.

Kanzleien berichten von einem sofortigen Anstieg an Anfragen von multinationalen Mitarbeitern, deren Umzugspläne auf schnellere Familienzusammenführung ausgelegt waren. Arbeitgeber sollten ihre Budgetplanung für Entsendungen überprüfen, gegebenenfalls Lebenshaltungskosten-Zuschläge erhöhen oder alternative EU-Standorte für Angehörige in Betracht ziehen, bis der Sponsor die erforderliche Einkommenshistorie aufgebaut hat. Berater weisen zudem darauf hin, dass die überarbeitete Regelung nur für Anträge gilt, die ab dem 12. Juni eingereicht werden; bereits vorliegende Anträge werden nach den alten Bestimmungen bearbeitet.

Mittelfristig könnten die höheren Einkommensanforderungen insbesondere Fachkräfte im mittleren Segment – etwa im Einzelhandel, Gastgewerbe und öffentlichen Auftragswesen – davon abhalten, Stellen in Irland anzunehmen, sofern Unternehmen ihre Vergütungspakete nicht anpassen. Andererseits erwartet das Ministerium, dass die strengeren Kriterien den Druck auf Wohnraum und öffentliche Dienstleistungen verringern und so einen „nachhaltigeren Migrationsweg“ schaffen, der mit Irlands Bevölkerungsstrategie 2030 in Einklang steht.
Quelle: Our Ireland (Eiresino) / Immigration Service Delivery

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