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Bundesrat Beat Jans bekräftigt Schweizer Engagement für das Genfer Flüchtlingsabkommen anlässlich des 75. Jubiläums

Juni 24, 2026
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Bundesrat Beat Jans bekräftigt Schweizer Engagement für das Genfer Flüchtlingsabkommen anlässlich des 75. Jubiläums
Am 23. Juni 2026 eröffnete Justiz- und Polizeiminister Beat Jans in Bern die Feierlichkeiten des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen zum 75-jährigen Jubiläum der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Seine Grundsatzrede erfolgte nur neun Tage nach der Ablehnung der Volksinitiative „Nein zu 10 Millionen“ durch die Schweizer Stimmberechtigten, die eine Begrenzung der Wohnbevölkerung vor allem durch eine restriktivere Einwanderung anstrebte. Jans erinnerte daran, dass die Schweiz als Hüterin des Ursprungsortes der Konvention eine moralische Verpflichtung hat, internationale Schutzstandards, insbesondere das Non-Refoulement-Prinzip, zu wahren. Er zog eine direkte Verbindung zwischen diesen Verpflichtungen und den aktuellen innenpolitischen Debatten in der Schweiz und warnte davor, dass neue Vorschläge wie die bevorstehende „Grenzschutz-Initiative“ die grundlegenden Flüchtlingsrechte nicht untergraben dürfen. Die Rede steht für Kontinuität in der Schweizer Asylpolitik, während mehrere EU-Staaten ihre Maßnahmen an den Außengrenzen im Vorfeld der Einführung des Ein- und Ausreisesystems verschärfen. Für multinationale Arbeitgeber, die humanitäre oder Compliance-Programme von Genf aus betreiben, ist die Botschaft beruhigend: Kontingente für anerkannte Flüchtlinge und Kanäle zur Familienzusammenführung werden kurzfristig voraussichtlich nicht plötzlich eingeschränkt. Jans hob zudem die operative Zusammenarbeit mit dem UNHCR und zivilgesellschaftlichen Partnern hervor und verwies auf Finanzierungsengpässe, die globale Umsiedlungsprogramme beeinträchtigen könnten. Die Schweiz werde weiterhin Fachwissen und gezielte Finanzmittel bereitstellen, darunter digitale Fallmanagement-Tools, die bereits vom Staatssekretariat für Migration (SEM) erprobt werden. Für globale Mobilitätsteams bedeutet dies, dass humanitäre Visa und Schutzwege – häufig genutzt für gefährdete Mitarbeitende oder Angehörige – weiterhin bestehen bleiben. Unternehmen sollten jedoch die „Grenzschutz-Initiative“ im Auge behalten, die voraussichtlich Ende 2027 zur Abstimmung kommt und jährliche Obergrenzen für Asylgewährungen einführen könnte.
Quelle: Swiss Federal Administration – Speech transcript

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