
Personalverantwortliche aus NGOs, Banken und Rohstoffhandelsunternehmen füllten am 23. Juni 2026 das Auditorium der Maison de la Paix zu einem zweistündigen Workshop über die Einstellung von Talenten aus Nicht-EU/EFTA-Staaten. Die Sitzung, geleitet von der Migrationsrechtsexpertin Fiorella Fernandez Deshogues, erläuterte die Schritte, die Unternehmen unternehmen müssen, um eine Studentenaufenthaltsbewilligung in eine Erwerbstätigkeitsbewilligung gemäß Artikel 30 LEI umzuwandeln. Wichtige Hinweise waren unter anderem, dass Arbeitsmarktprüfungen nur für Stellen außerhalb der anerkannten Engpassberufsliste erforderlich sind, Gehaltsbenchmarks an kantonale Richtlinien angepasst werden sollten und Anträge mit klaren Organigrammen und Ausbildungsplänen eingereicht werden müssen. Fernandez warnte, dass das Genfer Amt für Arbeitsinspektion und Arbeitsbeziehungen (OCIRT) inzwischen 18 % der Dossiers wegen unvollständiger Unterlagen zurückweist – doppelt so viele wie 2024. Für Arbeitgeber ist das Timing entscheidend: Das seit Januar 2026 geltende revidierte Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) gibt den Kantonen mehr Spielraum, „hochqualifizierte“ Drittstaatsangehörige mit Abschluss an Schweizer Hochschulen aufzunehmen. Gleichzeitig wird das Angebot knapper: SEM-Daten zeigen, dass Genf bis Mai 78 % seines Ausbildungsquotums 2026 ausgeschöpft hat, gegenüber 62 % im Vorjahr. Die Teilnehmer erhielten zudem praktische Tipps: Anträge auf Arbeitsbewilligungen sollten über das neue kantonale Schnellverfahren digital eingereicht werden; Austauschprogramme für „Young Professionals“ sollten genutzt werden, wo möglich; und Mobilitätspolitiken sollten die Aufenthaltsrechte von Angehörigen im Rahmen der Familiennachzugsbestimmungen unterstützen. Das Graduate Institute wird Vorlagen für Checklisten bereitstellen, doch Fernandez riet Unternehmen, ihre bestehenden Ausländerdossiers zu überprüfen, da die Bußgelder für Verwaltungsfehler auf CHF 6.000 gestiegen sind. Globale Mobilitätsteams sollten daher mit einer Vorlaufzeit von acht bis zehn Wochen für Genehmigungen in Genf rechnen – etwas länger als in Zürich oder Basel.
Quelle: Graduate Institute – Event page
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