
Die spanischen Konsulate wenden ab sofort die neuen Gebühren für das Schengen-Kurzaufenthaltsvisum an – 90 € für Erwachsene und 45 € für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren – sowie eine überarbeitete Mindestunterhaltsgrenze von 122 € pro Person und Tag. Diese Anpassungen wurden am 23. Juni 2026 von der Vergleichsplattform für Reiseversicherungen HelloSafe veröffentlicht, die Gebührenänderungen in der 27-Länder-Zone verfolgt. Während die Visagebühr auf EU-Ebene einheitlich geregelt ist, legt Spanien eigene Mindestanforderungen an die finanziellen Mittel der Antragsteller fest. Die Schwelle für 2026 wurde gegenüber 2025 um vier Prozent angehoben, entspricht der Inflation und soll sicherstellen, dass Besucher Unterkunft und Nebenkosten ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel decken können. Antragsteller müssen die Mittel durch Kontoauszüge, Reiseschecks oder autorisierte Kreditkarten nachweisen; Grenzbeamte können bei der Einreise weiterhin einen Nachweis verlangen. Für Firmen, die häufige Schengen-Reisende wie Berater, kurzfristige Entsandte oder Schulungsteilnehmer betreuen, bedeutet der höhere Tagesbetrag eine leichte Erhöhung des erforderlichen Bargeld- oder Kreditkartenlimits bei der Visabeantragung. Mobilitätsteams sollten zudem beachten, dass die Konsulatskalender vor dem Start des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) und ETIAS weiterhin stark ausgelastet sind, weshalb eine frühzeitige Terminbuchung unerlässlich ist. Spanische Konsulate bestehen weiterhin auf einer Krankenversicherung mit mindestens 30.000 € Deckung für Notfallkosten und Rückführung – ein weiterer Bereich, in dem die Personalabteilung passende Policen vorab bereitstellen kann. Da die Warteschlangen für Visa in der Hochsaison in einigen Märkten bereits bis zu drei Wochen betragen, ist die aktualisierte Gebührenliste eine wichtige Erinnerung, interne Checklisten vor Beginn der Herbstkonferenzsaison zu überprüfen.
Quelle: HelloSafe
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