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EES Zweite Grenzübertrittsrichtlinie: Was Geschäftsreisende in diesem Sommer erwarten können

Juni 25, 2026
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EES Zweite Grenzübertrittsrichtlinie: Was Geschäftsreisende in diesem Sommer erwarten können
Seit dem 10. April 2026 ist das EU-Ein- und Ausreisesystem (EES) vollständig in Betrieb, und viele Reisende werden in dieser Urlaubssaison zum zweiten Mal die Schengen-Außengrenzen passieren. Eine heute von ETIAS Pro veröffentlichte ausführliche Anleitung erklärt, wie wiederholte Grenzübertritte ablaufen und warum eine erneute biometrische Erfassung in der Regel nicht erforderlich ist. Sobald Gesicht und Fingerabdrücke eines Reisenden erfasst sind, dauern die Folgeprüfungen weniger als eine Minute – eine gute Nachricht für Geschäftsreisende, die über Drehkreuze wie Mailand Malpensa und Rom Fiumicino reisen. Wer jedoch seit der ersten Erfassung einen neuen Reisepass erhalten hat, gilt als „Erstnutzer“ und muss neue biometrische Daten hinterlegen, was pro Person bis zu sieben Minuten zusätzlich bedeuten kann. Der Artikel empfiehlt Vielfliegern, bei Nutzung eines neuen Passes mehr Zeit einzuplanen, und weist darauf hin, dass das System die Schengen-90/180-Tage-Regel nun automatisch berechnet und Überziehungen sofort meldet. Die italienische Grenzpolizei bestätigt, dass an Malpensa bereits separate Schnellspuren für Erst- und Wiederkehrer im EES eingerichtet sind, jedoch während der morgendlichen Stoßzeiten weiterhin Personalengpässe bestehen. Fluggesellschaften passen die Mindestumsteigezeiten an; für Malpensa gilt nun eine pauschale Mindestzeit von 120 Minuten – eine der längsten in Europa. Die Anleitung erläutert zudem die Schnittstellen zum ETIAS-System, das im vierten Quartal 2026 startet. Ab dann benötigen die meisten visumfreien Staatsangehörigen sowohl eine ETIAS-Reisegenehmigung vorab als auch die biometrische EES-Freigabe bei der Ankunft – zwei separate Schritte, die Firmenreisestellen in ihre Briefings integrieren müssen. Unternehmen mit kurzfristigen Projekten in Italien wird empfohlen, die Reisehistorie ihrer Mitarbeiter zu prüfen: Eine vom EES gemeldete Überziehung kann zu einem sofortigen Einreiseverbot führen und zukünftige Arbeitserlaubnisanträge gefährden.
Quelle: ETIAS Pro

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