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ETIAS-Gebühr für Reisende ab 70 Jahren abgeschafft, aber Genehmigung bleibt Pflicht

Juni 28, 2026
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ETIAS-Gebühr für Reisende ab 70 Jahren abgeschafft, aber Genehmigung bleibt Pflicht
Das spezialisierte Portal ETIAS Pro stellte am 27. Juni klar, dass das kommende European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) für Antragsteller ab 70 Jahren die Gebühr von 20 € erlassen wird. Wichtig ist jedoch, dass dieser Erlass **nicht** die Pflicht zur Beantragung eines ETIAS vor der Reise aufhebt, sobald das System im vierten Quartal 2026 startet. Für Mobilitätsprogramme mit Sitz in der Schweiz ergibt sich daraus eine doppelte Botschaft: Erstens sind Doppelstaatsbürger, die mit einem Schweizer Pass reisen, weiterhin vollständig von ETIAS befreit. Ältere Mitarbeitende oder Besuchsangehörige mit visumfreien Drittstaatenpässen (USA, Großbritannien, Kanada) müssen jedoch weiterhin einen Antrag stellen. Zweitens sollte die Unternehmensplanung zwar keine Gebühren mehr einrechnen, aber den administrativen Aufwand nicht unterschätzen – Anträge, Passgültigkeitsprüfungen und Reiseerinnerungen bleiben bestehen.

ETIAS-Gebühr für Reisende ab 70 Jahren abgeschafft, aber Genehmigung bleibt Pflicht


Der Artikel weist zudem darauf hin, dass die Gültigkeit des ETIAS mit dem Ablaufdatum des Reisepasses übereinstimmt. Mobilitätsmanager sollten daher die Dokumente älterer Reisender rechtzeitig vor dem Start der Autorisierung prüfen; ein Pass mit weniger als drei Jahren Restgültigkeit verkürzt die ETIAS-Gültigkeit entsprechend. ETIAS Pro empfiehlt, die Anträge Wochen im Voraus einzureichen, da ein kleiner Prozentsatz zur manuellen Prüfung bis zu 30 Tage benötigt – Zeiträume, die mit kurzfristigen Vorstandssitzungen in den Pharma- oder Finanzzentren der Schweiz kollidieren könnten. Abschließend warnt die Anleitung vor betrügerischen Webseiten, die bereits „Fast-Track“-ETIAS gegen Gebühr anbieten: Bis zur Eröffnung des offiziellen EU-Portals sind keine legitimen Anträge möglich.
Quelle: ETIAS Pro

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