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Schweizer Gesetzgeber fordern Einreiseverbot für EU-Bürger mit Vorstrafen

Juni 26, 2026
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Schweizer Gesetzgeber fordern Einreiseverbot für EU-Bürger mit Vorstrafen
Die langjährige Debatte in der Schweiz über die Offenheit des Arbeitsmarktes für Ausländer nahm am 25. Juni 2026 eine neue Wendung, als der Ständerat (die kleine Kammer) dafür stimmte, Ausländern mit Vorstrafen den Erhalt oder die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung zu verweigern. Der Antrag, der bereits Anfang Juni vom Nationalrat unterstützt wurde, richtet sich ausdrücklich gegen Bürger der Europäischen Union und der EFTA, die derzeit dank des Personenfreizügigkeitsabkommens nahezu automatisch Zugang zu Schweizer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen erhalten. Befürworter argumentieren, dass die Maßnahme die öffentliche Sicherheit stärkt und die kantonalen Migrationsämter entlastet, die Wiederholungstäter überwachen müssen. Gegner, darunter auch der Bundesrat, warnen, dass die Schweiz rechtlich verpflichtet ist, das Verhältnismäßigkeitsprinzip sowohl im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens als auch der Schengen-Regeln anzuwenden; geringfügige Verstöße wie Verkehrsdelikte dürfen nicht als Ablehnungsgrund dienen. Juristen weisen zudem darauf hin, dass die Schweiz für systematische Kontrollen vollen Zugang zum EU-Strafregisterinformationssystem (ECRIS und das neue ECRIS-TCN) bräuchte, was bisher nicht verhandelt wurde. Sollte die Regelung in Kraft treten, müssten alle EU/EFTA-Antragsteller einen Auszug aus dem Strafregister ihres Heimatlandes vorlegen. Die kantonalen Behörden würden die Daten an das Staatssekretariat für Migration (SEM) weiterleiten, das über die Ablehnung bei Vorstrafen entscheidet. Multinationale Unternehmen befürchten, dass der zusätzliche bürokratische Aufwand innerbetriebliche Versetzungen und kurzfristige Projekteinsätze verzögern könnte – insbesondere aus Ländern, die keine elektronischen Strafregisterauszüge in Englisch, Deutsch, Französisch oder Italienisch ausstellen. Praktisch sollten Personal- und Global-Mobility-Manager mit längeren Vorlaufzeiten rechnen. Unternehmen, die auf den Wechsel hochqualifizierter EU-Mitarbeiter in Schweizer Niederlassungen (Pharma, Fintech, Uhrenindustrie) setzen, könnten gezwungen sein, mehr Stellen in benachbarte EU-Standorte zu verlagern, um Unsicherheiten zu vermeiden. Migrationsberater erwarten zudem eine Zunahme von Einsprüchen, da der Antrag keine klare Definition der Schwere der Straftaten enthält, was bis zur Herausgabe bundesweiter Richtlinien zu unterschiedlichen kantonalen Praktiken führen könnte. Der Vorschlag geht nun zurück an den Bundesrat, der eine umsetzbare Gesetzgebung im Einklang mit den bilateralen EU-Abkommen ausarbeiten muss. Brüssel hat sich bislang nicht öffentlich geäußert, Diplomaten warnen jedoch privat, dass eine diskriminierende Behandlung von EU-Bürgern einen Streit im Rahmen des gemeinsamen Streitbeilegungsmechanismus auslösen könnte. Eine endgültige Abstimmung wird frühestens Ende 2027 erwartet, doch die Entscheidung vom Donnerstag sendet ein deutliches Signal: Das politische Interesse an einer strengeren Kontrolle darüber, wer in der Schweiz leben und arbeiten darf, nimmt nach der Ablehnung der „10-Millionen-Bevölkerungsgrenze“-Initiative Anfang Juni wieder zu.
Quelle: The Local Switzerland

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