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Flughafen Zürich hebt 100-ml-Regel auf – bis zu 2 Liter Flüssigkeiten jetzt im Handgepäck erlaubt

Juni 29, 2026
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Flughafen Zürich hebt 100-ml-Regel auf – bis zu 2 Liter Flüssigkeiten jetzt im Handgepäck erlaubt
Der Flughafen Zürich hat sich still und leise zu einem der passagierfreundlichsten Drehkreuze Europas entwickelt, nachdem die langjährige Regel „100 Milliliter in einem 1-Liter-Beutel“ für Reisende, die ihre Reise in Zürich beginnen, abgeschafft wurde. Seit Freitag, dem 26. Juni 2026, können Sicherheitskontrollen mit modernsten CT-Scannern die molekulare Zusammensetzung von Flüssigkeiten in Echtzeit analysieren, sodass Behälter mit bis zu zwei Litern im Handgepäck bleiben dürfen. Nur doppelwandige Thermosflaschen müssen weiterhin leer sein.

Diese Neuerung bringt die Schweiz gegenüber den meisten Schengen-Partnern in Führung; London City, Amsterdam Schiphol und mehrere spanische Flughäfen haben ähnliche Technologien bereits Anfang des Jahres eingeführt, doch kaum einer bietet so großzügige Mengenlimits wie Zürich. Dies ist das Ergebnis eines Investitionsprogramms in Höhe von 50 Millionen CHF, bei dem alle 26 Kontrollspuren innerhalb von zwei Jahren ohne Tagesunterbrechungen erneuert wurden, so der Flughafenbetreiber Flughafen Zürich AG. Projektleiter Roman Jung erklärte gegenüber lokalen Medien, dass die Modernisierung die durchschnittlichen Wartezeiten um 40 Prozent reduziert und die Anzahl der Nachkontrollen am Gepäck halbiert.

Flughafen Zürich hebt 100-ml-Regel auf – bis zu 2 Liter Flüssigkeiten jetzt im Handgepäck erlaubt


Für Geschäftsreisende sind die praktischen Vorteile sofort spürbar. Flüssige Medikamente, Präsentationsmuster und sogar Wein als Kundengeschenke können nun im Handgepäck mitgeführt werden, was die Wartezeit bei der Gepäckausgabe eliminiert und das Risiko von verlorenem Aufgabegepäck bei engen Anschlussflügen verringert. In Vielfliegerforen wird berichtet, dass die Abfertigungskapazität an Sonntagen während der morgendlichen Spitzenzeit von 1650 auf fast 2400 Passagiere pro Stunde gestiegen ist.

Wichtige Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Die gelockerte Regel gilt derzeit nur für *abreisende* Passagiere, die im zentralen Sicherheitsgebäude kontrolliert werden; Transferpassagiere, die von den Gates D und E zurück in die sterile Zone gelangen, müssen bis zur Nachrüstung dieser Kontrollstellen im Jahr 2027 weiterhin die Standardregel von 100 ml einhalten. Reisende, die aus dem Ausland nach Zürich zurückkehren, sollten zudem die Flüssigkeitsbestimmungen am Abflughafen prüfen, um Beschlagnahmungen auf dem Rückflug zu vermeiden.

Firmenreisemanager aktualisieren derzeit die Packrichtlinien und erinnern ihre Mitarbeiter daran, Kaufbelege aufzubewahren: Nach Schweizer Mehrwertsteuergesetz bleiben am Flughafen gekaufte Waren nur dann steuerfrei, wenn sie innerhalb von 30 Tagen ausgeführt werden. Die Fluggesellschaften erwarten unterdessen eine leichte Reduzierung des Aufgabegepäcksvolumens – und damit schnellere Abfertigungszeiten –, sobald sich die Passagiere an die neue Bequemlichkeit gewöhnt haben.
Quelle: Zurich Airport

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