
Der U.S. Customs and Border Protection (CBP) hat am 29. Juni die nächste Phase seines Programms zur Konsolidierten Verwaltung und Bearbeitung von Einfuhren (CAPE) gestartet. Importeuren und Zollagenten ist es nun möglich, Rückerstattungsanträge nach dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) auch dann einzureichen, wenn die zugrundeliegende Einfuhr zur Nachverrechnung markiert ist und noch keine Nachverrechnung erfolgt ist. Dieser Schritt folgt auf Tests mit Beteiligten und bringt überarbeitete Fehlermeldungen mit sich, die die Ablehnungsraten senken sollen. CAPE, zugänglich über das ACE Secure Data Portal, zentralisiert den vormals aufwändigen, papierbasierten Rückerstattungsprozess.
Phase 2 erweitert den Anwendungsbereich um zuvor ausgeschlossene Einfuhrtypen 01, 02 und 06, sofern diese noch innerhalb von 80 Tagen nach der Abfertigung liegen. Zudem hat CBP eine umstrittene Validierung abgeschafft, die eine Warenwertangabe bei bestimmten Zolltarifnummern verlangte, und die allgemeine Fehlermeldung „HTS-Beziehungsfehler“ in präzisere Kategorien aufgeteilt.
Warum ist das für die globale Mobilität relevant? Umzüge, Projektfracht und Haushaltswarenversender stehen oft vor komplexen Zollrückerstattungen im Zusammenhang mit Zöllen aus sanktionierten Ländern. Schnellere elektronische Rückerstattungen verbessern den Cashflow und verkürzen die Lagerzeiten in Zollfreilagern. Teams im Bereich Mobilitätsbeschaffung sollten sicherstellen, dass ihre Zollagenten die neuen Validierungen kennen und dass die ACH-Rückerstattungsdaten im ACE-System aktuell sind, um Zahlungsverspätungen zu vermeiden. CBP warnt Importeure vor Rückerstattungsbetrug und empfiehlt, Anträge ausschließlich über offizielle Kanäle einzureichen. Künftige Phasen werden sich mit bereits nachverrechneten Einfuhren sowie solchen mit Antidumping- oder Ausgleichszöllen befassen.
Phase 2 erweitert den Anwendungsbereich um zuvor ausgeschlossene Einfuhrtypen 01, 02 und 06, sofern diese noch innerhalb von 80 Tagen nach der Abfertigung liegen. Zudem hat CBP eine umstrittene Validierung abgeschafft, die eine Warenwertangabe bei bestimmten Zolltarifnummern verlangte, und die allgemeine Fehlermeldung „HTS-Beziehungsfehler“ in präzisere Kategorien aufgeteilt.
Warum ist das für die globale Mobilität relevant? Umzüge, Projektfracht und Haushaltswarenversender stehen oft vor komplexen Zollrückerstattungen im Zusammenhang mit Zöllen aus sanktionierten Ländern. Schnellere elektronische Rückerstattungen verbessern den Cashflow und verkürzen die Lagerzeiten in Zollfreilagern. Teams im Bereich Mobilitätsbeschaffung sollten sicherstellen, dass ihre Zollagenten die neuen Validierungen kennen und dass die ACH-Rückerstattungsdaten im ACE-System aktuell sind, um Zahlungsverspätungen zu vermeiden. CBP warnt Importeure vor Rückerstattungsbetrug und empfiehlt, Anträge ausschließlich über offizielle Kanäle einzureichen. Künftige Phasen werden sich mit bereits nachverrechneten Einfuhren sowie solchen mit Antidumping- oder Ausgleichszöllen befassen.
Quelle: GHY Trade Compliance Update
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