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Bundesrichter ordnet USCIS an, die Bearbeitung für Staatsangehörige aus 39 Ländern wieder aufzunehmen

Juni 30, 2026
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Bundesrichter ordnet USCIS an, die Bearbeitung für Staatsangehörige aus 39 Ländern wieder aufzunehmen
Ein US-Bezirksgericht hat am 29. Juni in der Rechtssache Dorcas International gegen USCIS eine weitreichende Entscheidung getroffen und eine interne Anweisung der Behörde aufgehoben, die Einwanderungsanträge von Staatsangehörigen aus 39 Ländern in eine unbestimmte Warteschleife versetzt hatte. Die sogenannte „Pause“, die zu Beginn der zweiten Amtszeit von Präsident Trump eingeführt wurde, betraf alles von Anträgen auf Statusänderung und Arbeitserlaubnissen bis hin zu Einbürgerungsverfahren, was Arbeitgeber frustrierte und Familien monatelang trennte. Richterin Marianne Dalton entschied, dass USCIS seine gesetzliche Befugnis überschritten habe, indem es sich weigerte, rechtmäßig eingereichte Anträge überhaupt zu bearbeiten. Während die Behörde zusätzliche Nachweise anfordern oder einen Antrag inhaltlich ablehnen könne, so das Gericht, dürfe sie keine pauschale Aussetzung allein aufgrund der Staatsangehörigkeit des Antragstellers verhängen. Die Anordnung verpflichtet USCIS, die Bearbeitung unverzüglich wieder aufzunehmen und Entscheidungen innerhalb der üblichen Bearbeitungsfristen zu treffen. Für Programme zur Mitarbeiterentsendung ist das Urteil von großer Bedeutung. Viele multinationale Unternehmen konnten die Green-Card-Sponsoring oder Verlängerung der Arbeitserlaubnis für Mitarbeiter aus den betroffenen Ländern nicht vorantreiben, was kostspielige Projektumstellungen und in einigen Fällen Rückführungen zur Folge hatte. Arbeitgeber sollten die Statusportale der Fälle genau beobachten; Fälle, die als „ausstehende Sicherheitsüberprüfung“ gekennzeichnet waren, werden voraussichtlich in den nächsten Wochen weiterbearbeitet. Das Justizministerium hat noch nicht bekannt gegeben, ob es Berufung einlegen wird, doch Experten warnen, dass ein Aufschub beantragt werden könnte. Dennoch unterstreicht die Entscheidung eine klare Botschaft der Bundesgerichte in dieser Verhandlungsperiode: Einwanderungsbehörden müssen sich bei der Entscheidung oder Ablehnung einzelner Fälle strikt an die eindeutige Sprache des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes halten.
Quelle: Rose Law Group Reporter

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