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Polen verlängert das Verbot, an der Grenze zu Belarus Asylanträge zu stellen, bis zum 20. Juli 2026

Juli 1, 2026
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Polen verlängert das Verbot, an der Grenze zu Belarus Asylanträge zu stellen, bis zum 20. Juli 2026
Der polnische Ministerrat hat erneut die Ausnahmeregelung verlängert, die das Recht auf Asylantrag an den Grenzstellen entlang der 418 Kilometer langen Grenze zu Belarus aussetzt. Die neue Verordnung, die am 30. Juni im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, verlängert die Maßnahme um weitere 60 Tage – diesmal bis zum 20. Juli 2026. Als Begründung wird die „fortgesetzte Instrumentalisierung der Migration“ durch Minsk sowie anhaltende hybride Angriffe auf polnische Grenzbeamte genannt. Dies ist die siebte Verlängerung seit Einführung des Mechanismus im März 2025.

Laut Innenministerium hat die Regelung die Zahl der versuchten illegalen Grenzübertritte reduziert und „die monatliche Zahl erfolgreicher Einreisen im ersten Quartal 2026 auf null gesenkt“. Statistiken in der Erläuterung zeigen, dass zwischen dem 27. März 2025 und dem 26. Mai 2026 Grenzbeamte 480 Anträge abgelehnt haben, während 141 Anträge von besonders schutzbedürftigen Personen, die eine Ausnahme erhielten, bearbeitet wurden.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Maßnahme als Verstoß gegen Artikel 56 der polnischen Verfassung und die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Sie warnen, dass Flüchtlinge ohne ordnungsgemäßes Verfahren zurückgewiesen werden. Mehrere Organisationen bereiten Klagen gegen die Verlängerung vor, die vor dem polnischen Obersten Verwaltungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verhandelt werden sollen.

Für multinationale Arbeitgeber bedeutet die Fortsetzung der Regelung, dass Mitarbeiter, die über Belarus einreisen oder von dort anreisen, mit strengeren Kontrollen und längeren Wartezeiten an den Grenzstellen Terespol (Eisenbahn) sowie Kuznica und Bobrowniki (Straße) rechnen müssen – den einzigen Punkten, an denen derzeit begrenzter Warenverkehr abgewickelt wird. Unternehmen, die nicht-europäische Fachkräfte umziehen lassen, sollten daher den Weg über die Flughäfen Warschau Chopin oder Rzeszów Jasionka wählen und sicherstellen, dass Inhaber humanitärer Visa vor der Reise einen Nachweis über die Ausnahmeregelung mitführen.
Quelle: Rzeczpospolita

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