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Schlupfloch beim „Visa-Hopping“ geschlossen: Wechsel zu Studenten- und Arbeitsvisa im Inland verboten

Juli 2, 2026
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Schlupfloch beim „Visa-Hopping“ geschlossen: Wechsel zu Studenten- und Arbeitsvisa im Inland verboten
Nach monatelangen Beratungen ist die von der Regierung angekündigte Verschärfung bei sogenannten „Visa-Hopping“-Fällen nun in Kraft. Ab dem 1. Juli 2026 können Inhaber von Besuchervisa, Temporary Graduate-Visa, Maritime Crew-Visa und einigen speziellen Genehmigungen keine Anträge auf Studentenvisa oder bestimmte Arbeitsvisa mehr innerhalb Australiens stellen. Betroffene Reisende müssen das Land verlassen und ihren Antrag im Ausland einreichen. Das Innenministerium erklärt, dass diese Änderung die Integrität des Migrationssystems stärkt, indem sie verhindert, dass Menschen durch aufeinanderfolgende temporäre Visa unbegrenzt im Land bleiben. Zudem unterstützt sie den Anfang des Jahres eingeführten „Genuine Student“-Test, der auf einer Überprüfung im Ausland basiert, um die Studienabsichten zu prüfen. Bildungseinrichtungen warnen, dass die plötzliche Regelung legitime Antragsteller mitten im Studium treffen könnte, während Migrationsberater mit einem Anstieg von Anträgen auf Überbrückungsvisa rechnen, da gestrandete Absolventen ihre Pläne anpassen müssen. Arbeitgeber, die internationale Studierende für Teilzeitjobs einstellen, müssen nun längere Vorlaufzeiten und eine höhere Fluktuation einkalkulieren, da Bewerber mit einer Bearbeitung im Ausland rechnen müssen. Praktische Folgen sind unter anderem: engere Reisezeiträume für den Wechsel von Besuchervisum zu Studentenvisum, höhere Kosten für Rückflüge und voraussichtlich ein Rückgang der vor Ort erteilten Studentenvisa im kommenden Quartal. Unternehmen sollten ihre Mobility-Verantwortlichen informieren und Mitarbeiter mit Besuchervisum, die auf interne Versetzungen warten, genau beobachten.
Quelle: iVisa News

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