
In einer am 1. Juli 2026 veröffentlichten politischen Rede bestätigte das Innenministerium Pläne zur Einrichtung einer eigenständigen Unabhängigen Einwanderungsberufungsbehörde (Independent Immigration Appeals Authority, IIAA), die Berufungen von ausländischen Straftätern und abgelehnten Asylbewerbern, die mit Abschiebung konfrontiert sind, prüfen soll. Der Vorschlag – am selben Tag von der Einwanderungspolitik-Website SkilledVisa.uk analysiert – zielt darauf ab, sogenannte „letzte juristische Schlupflöcher“ zu schließen, die Minister zufolge derzeit Abschiebungen verzögern. Nach dem Konzept würden Berufungen den überlasteten First-tier Tribunal umgehen und strengen Fallmanagement-Zeitplänen folgen, wobei die meisten Entscheidungen innerhalb von sechs Wochen erwartet werden. Die Regierung argumentiert, dass schnellere Abschiebungen das öffentliche Vertrauen stärken und Kapazitäten der Gerichte für Fälle der Geschäftseinwanderung freisetzen, was potenziell die Wartezeiten für Berufungen im Skilled Worker- und Familiennachzugsbereich verkürzen könnte. Kritiker bezweifeln, dass ein paralleles Tribunal unabhängig bleiben kann, wenn es vom Innenministerium finanziert wird, doch Rechtsexperten weisen darauf hin, dass das Modell spezialisierten Steuer- und Arbeitsgerichten ähnelt, die bereits im britischen Justizsystem existieren. Schutzmechanismen wie das Recht auf Weiterberufung in Rechtsfragen sollen erhalten bleiben. Für Arbeitgeber bedeutet dies zunächst eine indirekte Auswirkung: Ein beschleunigtes Abschiebeverfahren erhöht die Anforderungen an die Einhaltung der Beschäftigungsberechtigung, da Personen, die ihren legalen Status verlieren, schneller festgenommen und abgeschoben werden könnten. Teams für globale Mobilität sollten daher die Überwachung von Visumsabläufen streng kontrollieren und Auffrischungsschulungen zu digitalen Statusprüfungen durchführen. Die Gesetzgebung zur Einrichtung der IIAA ist für den weiteren Verlauf der Parlamentsperiode geplant, der operative Start ist für 2027 vorgesehen. Bis dahin bleiben bestehende Gerichtswege und Berufungsrechte unverändert.