
Zur Ergänzung der Abschaffung von Visastickern hat UK Visas & Immigration sein 34-seitiges Handbuch „Dokumentenprüfungen und Gebühren für Beförderer“ aktualisiert. Die Revision vom 1. Juli 2026 führt ein neues „Formular zur Begleitung eines eVisums“ (FAV) ein, das Fluggesellschaften, Fährbetreiber und Eurostar bei der Überprüfung der Reiseerlaubnis von Passagieren anerkennen müssen. Das Formular ersetzt den bisher im Pass angebrachten Papier-Visavignettenvermerk. Abschnitt 2.3 weist die Beförderer nun an, eine Übereinstimmung der Passnummer in der staatlichen Carrier Check API oder ein gedrucktes FAV, das mit einem eVisum verknüpft ist, als ausreichenden Nachweis der Beförderungserlaubnis zu akzeptieren. Das Unterlassen der Prüfung kann weiterhin eine Strafe von 2.000 £ pro unzureichend dokumentiertem Passagier nach sich ziehen, doch die Behörden betonen, dass die API durch Echtzeit-Statusbestätigung versehentliche Verstöße reduzieren soll. Die Aktualisierung stellt außerdem klar, dass abgelaufene biometrische Aufenthaltstitel nicht mehr für Reisen verwendet werden dürfen, was den allgemeinen Übergang zum digitalen Status widerspiegelt. Die Compliance-Teams der Branche haben bis Ende Juli Zeit, Check-in-Mitarbeiter neu zu schulen und Standardarbeitsanweisungen anzupassen. Für Firmenreisemanagement ist die wichtigste Erkenntnis, dass Mitarbeiter mit neu ausgestellten eVisen möglicherweise keinen physischen Visanachweis mehr im Pass haben. Die Sicherstellung, dass Reisende den richtigen Pass und, falls empfohlen, eine ausgedruckte Kopie ihrer Statusseite oder des FAV mitführen, kann während der Übergangsphase kurzfristige Boarding-Verweigerungen verhindern. Beförderer, die die API nicht integrieren, riskieren Strafen und betriebliche Störungen; viele beschleunigen daher ihre IT-Updates, um manuelle Umgehungslösungen in der geschäftigen Sommersaison zu vermeiden.