
Hespress English berichtete am 3. Juli, dass die Erhöhung des spanischen interprofessionellen Mindestlohns (SMI) um 3,1 % automatisch dazu führt, dass Nicht-EU-Besucher an der Grenze höhere finanzielle Nachweise erbringen müssen. Nach Artikel 34 des spanischen Ausländergesetzes müssen Kurzzeitreisende mindestens 10 % des SMI pro Reisetag nachweisen, mindestens jedoch 90 % des SMI insgesamt. Die neue Mindestgrenze liegt somit bei 1.098,90 € für Aufenthalte bis zu zehn Tagen (zuvor 1.067 €). Grenzbeamte fordern bei Geschäftsreisenden mit Hotelbuchungen und Rückflugtickets selten Kontoauszüge an, aber stichprobenartige Kontrollen finden vor allem an Nebenflughäfen wie Girona und Reus statt. Konsularische Stellen wenden die höhere Summe bereits bei der Ausstellung von Schengen-C-Visa an. Reiserichtlinien-Teams sollten ihre Einladungsschreiben und Vorab-Briefings entsprechend anpassen. Multinationale Unternehmen, die globale Konferenzen in Spanien ausrichten, könnten in Erwägung ziehen, Vorauszahlungen zu erstatten oder Firmenkreditkarten vorab aufzuladen, um die Nachweispflicht zu erfüllen. Ein fehlender Nachweis ausreichender Mittel kann gemäß Artikel 15 des Schengener Grenzkodex zur Einreiseverweigerung führen. Die Änderung betrifft auch Angehörige von Inhabern von Digital-Nomaden- und Start-up-Visa, die vor Erhalt ihrer Aufenthaltserlaubnis als Touristen einreisen, weshalb Mobilitätsteams die neue Regelung klar kommunizieren müssen.
Quelle: Hespress English
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