
Digitale Nomaden, die ihre Zeit zwischen verschiedenen Ländern aufteilen, müssen in Spanien nicht mehr 183 Tage verbringen, um ihr Visum zu verlängern. In einem am 29. Juni veröffentlichten Urteil hat der Oberste Gerichtshof Artikel 14.3 des Königlichen Erlasses 240/2007 aufgehoben, die letzte Regelung, die die Visumsverlängerung an eine sechsmonatige physische Anwesenheit knüpfte. Obwohl der Fall sich ursprünglich auf EU-Familienaufenthaltskarten bezog, hat das Gericht die Argumentation ausdrücklich auf alle befristeten Aufenthaltsgenehmigungen ausgeweitet, einschließlich des unter dem spanischen Start-up-Gesetz geschaffenen Digital Nomad Visums (DNV). Rechtsexperten, die mit The Local sprachen, sehen in der Entscheidung eine Anpassung der Einwanderungspraxis an die modernen Realitäten der Fernarbeit und eine Beseitigung eines großen Hindernisses für global mobile Fachkräfte. Visuminhaber können nun Projekte in mehreren Ländern annehmen oder für längere Zeit in ihre Heimat zurückkehren, ohne ihren spanischen Aufenthaltsstatus zu gefährden. Das Urteil ändert jedoch nichts an den steuerlichen Ansässigkeitsregeln: Ein Aufenthalt von 183 Tagen oder das wirtschaftliche Zentrum in Spanien kann weiterhin Steuerpflicht auslösen, weshalb Mobility-Manager die individuelle Situation jedes Mitarbeiters im Rahmen des Beckham-Gesetzes oder des regulären Steuergesetzes prüfen müssen. Praktisch gesehen werden für die Verlängerung weiterhin Einkommensnachweise (derzeit 2.442 € pro Monat), private Krankenversicherung und ein einwandfreies Führungszeugnis verlangt, doch die Polizeistationen wurden angewiesen, Anträge nicht allein wegen Abwesenheiten abzulehnen. Anwälte empfehlen Antragstellern, Flugnachweise und Belege für eine fortlaufende Unterkunft beizufügen, um auch während Abwesenheit ihre Bindung nachzuweisen. Für Unternehmen erweitert die Änderung die Attraktivität des DNV in der Talentakquise. Teams können Mitarbeiter für gemeinsame Arbeitsphasen nach Spanien rotieren lassen, ohne einen sechsmonatigen Aufenthalt erzwingen zu müssen, was potenziell die Kosten für Lebenshaltungszuschüsse senkt. HR-Richtlinien sollten dennoch einen Tracker für Aufenthaltszeiten und Steuerbriefings enthalten, damit Mitarbeiter verstehen, dass Einwanderungskonformität und steuerliche Ansässigkeit zwei getrennte Prüfungen sind.
Quelle: The Local Spain
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