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Gericht in Madrid hebt vorübergehend Reiseverbot für Ehefrau des Ministerpräsidenten, Begoña Gómez, auf

Juli 8, 2026
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Gericht in Madrid hebt vorübergehend Reiseverbot für Ehefrau des Ministerpräsidenten, Begoña Gómez, auf
Das Provinzgericht Madrid hat Begoña Gómez, Ehefrau von Ministerpräsident Pedro Sánchez, die Ausreise aus Spanien zwischen dem 8. und 10. Juli genehmigt, damit sie an der Abschlussfeier ihrer Tochter in London teilnehmen kann – trotz eines laufenden Passentzugs im Rahmen eines Korruptionsverfahrens. Allerdings verweigerte das Gericht ihr die Begleitung des Premierministers zum NATO-Gipfel in Ankara in dieser Woche mit der Begründung, dass die Türkei außerhalb des EU-Justizzusammenarbeitsraums liegt. Obwohl der Fall stark politisch geprägt ist, verdeutlicht er auch die umfangreichen Vorsichtsmaßnahmen Spaniens, die selbst hochrangige Persönlichkeiten in ihrer internationalen Mobilität einschränken können. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass spanische Richter zunehmend Ausreiseverbote und regelmäßige Meldeauflagen während laufender Finanzermittlungen verhängen – ein Trend, den multinationale Unternehmen bei der Risikobewertung von Führungskräften unter Beobachtung berücksichtigen sollten. Für Mobility-Manager unterstreicht das Urteil die Bedeutung von Notfallplänen: Wird der Reisepass eines Mitarbeiters eingezogen, müssen Unternehmen möglicherweise Meetings verlegen, Vorstandssitzungen verschieben oder kurzfristig auf Remote-Teilnahmen umstellen. Versicherungen, die „Reiseunfähigkeit“ abdecken, schließen gerichtliche Reisebeschränkungen meist aus, weshalb individuelle Klauseln ratsam sind. Das Gericht ordnete an, dass Gómez ihren Pass spätestens am 13. Juli abgeben muss. Beobachter stellen fest, dass enge, zweckgebundene Genehmigungen zunehmend zum Standard werden, um die Unschuldsvermutung mit Fluchtgefahr abzuwägen. Arbeitgeber sollten mit ähnlichen individuellen Regelungen rechnen, wenn Mitarbeiter in spanische Wirtschaftsstrafverfahren verwickelt werden.
Quelle: The Local Spain

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