
Das Innenministerium hat am 7. Juli mehrere Leitfäden (Formulare MN1, B(OTA) und AN) aktualisiert und einen kostenpflichtigen „Priority Service“ für die meisten Anträge auf Staatsbürgerschaftsregistrierung und Einbürgerung eingeführt. Laut den Änderungsprotokollen können Antragsteller nun eine Gebühr von 500 £ zahlen, um eine Entscheidung innerhalb von 30 Arbeitstagen zu erhalten – im Vergleich zur regulären Bearbeitungszeit von sechs Monaten. Die neuen Richtlinien streichen zudem die bisherige Pflicht, die Biometrischen Aufenthaltstitel (BRPs) an das Innenministerium zurückzusenden; erfolgreiche Antragsteller müssen den BRP stattdessen nach der Einbürgerungszeremonie vernichten. Ein neuer, leicht verständlicher Abschnitt erklärt, wann ein Kind die britische Staatsbürgerschaft erwirbt und ob eine Zeremonie erforderlich ist. Die Schnellbearbeitungsoption orientiert sich an der bestehenden Prioritätsbearbeitung für Fachkräftevisa und dürfte besonders bei hochrangigen Expatriates und Unternehmern beliebt sein, die ihre Umzugspläne unter engen Zeitvorgaben abschließen müssen. Allerdings beginnt die 30-Tage-Frist erst, nachdem die biometrischen Daten erfasst wurden, weshalb Rechtsberater ihren Mandanten empfehlen, UKVCAS-Termine frühzeitig zu buchen, um den Vorteil voll auszuschöpfen. Arbeitgeber, die Mitarbeiter für langfristige Einsätze sponsern, sollten die zusätzliche Gebühr einplanen, wenn eine frühzeitige Einbürgerung Teil von Bindungsprogrammen ist, und ihre globalen Mobilitätsrichtlinien an die neue Verpflichtung zur Vernichtung des BRP anpassen, um unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden.