
Das Innenministerium hat am 7. Juli die vierteljährliche Aktualisierung der Liste der „Verbotenen Terrorgruppen oder Organisationen“ gemäß dem Terrorismusgesetz von 2000 veröffentlicht. Das Update fügt zwei Aliasnamen einer bereits bestehenden Organisation mit Sitz im Nahen Osten hinzu und bestätigt, dass in diesem Quartal keine Anträge auf Aufhebung der Verbote genehmigt wurden.
Obwohl die Liste in erster Linie eine Sicherheitsmaßnahme darstellt, hat sie auch praktische Auswirkungen auf die Mobilität. Arbeitgeber, die als Sponsoren fungieren, müssen „Arbeitsberechtigungsprüfungen“ durchführen, die gegen die verbotenen Organisationen prüfen. Einwanderungsbeamte können die Einreise verweigern, wenn begründeter Verdacht auf eine Verbindung zu einer gelisteten Gruppe besteht.
Das Update erfordert daher von den Personalabteilungen, automatisierte Screening-Tools zu aktualisieren und sicherzustellen, dass Mitarbeiter-Due-Diligence-Fragebögen die neuen Aliasnamen erfassen. Die Liste umfasst nun 79 internationale Organisationen sowie 14 Gruppen mit Verbindungen zu Nordirland.
In einer separaten ministeriellen Erklärung betonte das Innenministerium, dass bereits die verbale Unterstützung einer verbotenen Organisation – auch in sozialen Medien – eine Straftat darstellen kann. Dies ist eine wichtige Erinnerung für Mitarbeiter, die in sensiblen Regionen tätig sind.
Eine unzureichende Überprüfung von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern kann Unternehmen strafrechtlich haftbar machen und Visaanträge im Rahmen des „Good Character“-Tests gefährden. Compliance-Beauftragte werden daher empfohlen, die aktualisierte Liste zu verbreiten und die Richtlinienhandbücher entsprechend anzupassen.
Obwohl die Liste in erster Linie eine Sicherheitsmaßnahme darstellt, hat sie auch praktische Auswirkungen auf die Mobilität. Arbeitgeber, die als Sponsoren fungieren, müssen „Arbeitsberechtigungsprüfungen“ durchführen, die gegen die verbotenen Organisationen prüfen. Einwanderungsbeamte können die Einreise verweigern, wenn begründeter Verdacht auf eine Verbindung zu einer gelisteten Gruppe besteht.
Das Update erfordert daher von den Personalabteilungen, automatisierte Screening-Tools zu aktualisieren und sicherzustellen, dass Mitarbeiter-Due-Diligence-Fragebögen die neuen Aliasnamen erfassen. Die Liste umfasst nun 79 internationale Organisationen sowie 14 Gruppen mit Verbindungen zu Nordirland.
In einer separaten ministeriellen Erklärung betonte das Innenministerium, dass bereits die verbale Unterstützung einer verbotenen Organisation – auch in sozialen Medien – eine Straftat darstellen kann. Dies ist eine wichtige Erinnerung für Mitarbeiter, die in sensiblen Regionen tätig sind.
Eine unzureichende Überprüfung von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern kann Unternehmen strafrechtlich haftbar machen und Visaanträge im Rahmen des „Good Character“-Tests gefährden. Compliance-Beauftragte werden daher empfohlen, die aktualisierte Liste zu verbreiten und die Richtlinienhandbücher entsprechend anzupassen.