
Italiens rechtsgerichtete Regierungsparteien – Giorgia Melonis Brüder Italiens (FdI) und Matteo Salvinis Lega – haben am 8. Juli parallel Gesetzentwürfe vorgelegt, die die Abschiebung von im italienischen Recht verurteilten Ausländern deutlich erleichtern und die Aberkennung der italienischen Staatsbürgerschaft bei eingebürgerten Migranten, die schwere Straftaten begehen, ermöglichen sollen. Nach dem FdI-Entwurf soll jeder Nicht-EU-Ausländer, der zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wird, nach Rechtskraft der Verurteilung abgeschoben werden. Das Innenministerium soll befugt werden, beschleunigte bilaterale Überstellungsabkommen auszuhandeln, die die bislang langwierigen Verfahren der gegenseitigen Rechtshilfe umgehen. Die Lega-Fraktionsführung strebt zudem eine parlamentarische „Schnellspur“ für einen Begleitentwurf an, der es Richtern erlaubt, die Staatsbürgerschaft zu verweigern oder zu entziehen, wenn Antragsteller oder kürzlich eingebürgerte Personen wegen Gewaltverbrechen, Drogenhandels oder Mafia-Delikten angeklagt sind. Befürworter argumentieren, dass die Vorschläge nun rechtlich machbar seien, da der EU-Migrationspakt in den letzten Verhandlungen in Brüssel flexiblere Regelungen enthält – eine Änderung, die die Regierung Giorgia Meloni zuschreibt. FdI-Abgeordneter Galeazzo Bignami wies darauf hin, dass ein Viertel der 64.000 Gefangenen in Italien Ausländer seien, und behauptete, Abschiebungen könnten die chronische Überbelegung der Gefängnisse lindern und Kosten senken. Migrationsrechtler und Oppositionsparteien warnen jedoch, dass die Einjahres-Grenze deutlich unter dem Standard der meisten EU-Staaten liege und gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip der EU-Rechtsprechung verstoßen könnte. Zudem befürchten sie eine Zunahme von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, falls Italien Menschen in Länder mit schlechten Menschenrechtslagen abschiebt. Für globale Mobilitäts- und HR-Teams stellt sich unmittelbar die Frage, ob ausländische Mitarbeiter, die auch nur geringfügige Bewährungsstrafen (etwa nach Verkehrsunfällen) erhalten, plötzlich ihren Aufenthaltstitel verlieren könnten. Arbeitgeber sollten ihre internen Compliance-Richtlinien überprüfen, Expatriates über die strafrechtlichen Schwellenwerte in Italien informieren und die Gesetzesvorhaben nach der Sommerpause im Auge behalten.
Quelle: ANSA
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