
In einer am selben Tag veröffentlichten zweiten Entscheidung erklärte der Oberste Gerichtshof Bestimmungen der Ausländerverordnung 2024 für ungültig, die es den Behörden erlaubten, Anträge auf Familienzusammenführung und andere Aufenthaltsgenehmigungen pauschal abzulehnen, wenn der Antragsteller vorbestraft war. Die Richter entschieden, dass jede Ablehnung auf einer individuellen Bewertung der Schwere der Straftat, der Resozialisierung, der familiären Bindungen in Spanien und dem Wohl der Kinder basieren muss. Das Urteil bringt die spanische Praxis in Einklang mit der EU-Richtlinie 2004/38, die verlangt, dass Sicherheitsablehnungen auf einer „echten, gegenwärtigen und hinreichend schweren Bedrohung“ beruhen. Laut dem Urteil verstoßen pauschale Ablehnungen gegen die Freizügigkeitsrechte der EU, wenn es um Angehörige spanischer oder anderer EU-Bürger geht. Für Fachleute im Bereich globale Mobilität hat dies unmittelbare Auswirkungen: Unternehmen, die nicht-EU-Talente mit geringfügigen oder älteren Vorstrafen sponsern, können damit rechnen, dass die Einwanderungsbehörden zusätzliche Unterlagen anfordern, anstatt Anträge pauschal abzulehnen. Die Bearbeitungszeiten könnten sich verlängern, das Risiko von Rechtsstreitigkeiten sinkt jedoch und die Ablehnungsquoten dürften zurückgehen. Arbeitgeber sollten ihre internen Compliance-Checklisten überprüfen, um sicherzustellen, dass sie Nachweise zur Resozialisierung – wie den Nachweis der Strafvollstreckung oder gerichtliche Rehabilitationsanordnungen – vor der Antragstellung sammeln. NGOs begrüßten die Entscheidung als Sieg der Verhältnismäßigkeit und wiesen darauf hin, dass frühere automatische Ablehnungen Ehepartner und Partner spanischer Staatsbürger mit geringfügigen Drogendelikten im Ausland unverhältnismäßig stark betroffen hatten. Das Innenministerium kündigte an, seine Entscheidungsrichtlinien innerhalb von 30 Tagen zu aktualisieren.
Quelle: Europa Press
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