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Der Oberste Gerichtshof Spaniens hebt neue Einwanderungsverordnung teilweise auf

Juli 14, 2026
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Der Oberste Gerichtshof Spaniens hebt neue Einwanderungsverordnung teilweise auf
Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die meisten Bestimmungen der Einwanderungsverordnung 2024 in Kraft hält, jedoch mehrere Artikel aufhebt, die als unvereinbar mit der spanischen Verfassung, dem EU-Recht und der UN-Kinderrechtskonvention bewertet wurden. Das 149-seitige Urteil, veröffentlicht am 13. Juli 2026, bestätigt die Befugnis der Regierung, den Zugang zum Aufenthaltsrecht über das „Arraigo“ während eines laufenden Asylverfahrens zu verschärfen, annulliert jedoch Klauseln, die Minderjährigen, die das Land kurzzeitig verlassen hatten, automatisch die Statusregularisierung verweigerten oder ein Vorstrafenregister als generellen Ablehnungsgrund festlegten.

Das Gericht hob zudem die generelle Verpflichtung auf, dass Ausländer ausschließlich elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren müssen, und setzte das Verbot für Zeitarbeitsfirmen außer Landes Saisonarbeitskräfte einzustellen außer Kraft. Für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Spanien entsenden, bedeutet das Urteil, dass der umfassendere Rahmen der Reform 2024 – schnellere digitale Antragsverfahren, klarere Arbeitserlaubnisquoten und ein vereinfachter Familiennachzugsprozess – erhalten bleibt.

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hebt neue Einwanderungsverordnung teilweise auf


Personalabteilungen müssen jedoch mit neuen ministeriellen Anweisungen rechnen, die klären, wie Konsulate und Einwanderungsbehörden die geänderten Regeln insbesondere bei Minderjährigen, Familienzusammenführungen oder Antragstellern mit geringfügigen Vorstrafen anzuwenden haben. Juristen erwarten innerhalb weniger Wochen Übergangsrichtlinien, warnen jedoch, dass sich die Bearbeitungszeiten für bestimmte Genehmigungen verlängern könnten, während die Sachbearbeiter die Prüfkriterien anpassen.

Menschenrechtsorganisationen begrüßten die Entscheidung, den Kinderschutz und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei Hintergrundprüfungen zu stärken, da dies die Zahl der Rechtsstreitigkeiten verringern und Spanien näher an die EU-Standards zum Familienleben bringen werde. Wirtschaftsverbände lobten die Abschaffung der elektronischen Einreichungspflicht, da Unternehmen so weiterhin akkreditierte Vertreter einsetzen können, wenn digitale Zertifikate versagen – ein entscheidender Vorteil bei groß angelegten Entsendungen.

Insgesamt sollten Mobility-Experten alle laufenden oder geplanten Anträge überprüfen, um Fälle zu identifizieren, die von der nun geltenden flexibleren Formulierung profitieren könnten.
Quelle: EFE / elDiario.es

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