
Am 13. Juli wies das Ministerium für Europäische Angelegenheiten auf zwei neue Konsultationen der Europäischen Kommission hin, darunter eine, die Interessengruppen zur Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf einlädt. Dieser Entwurf regelt den automatisierten Austausch biometrischer Daten – wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder – zwischen EU-Mitgliedstaaten und vertrauenswürdigen Drittstaaten. Der Vorschlag sieht Änderungen bestehender Polizeikooperationsrahmen vor, um Schutzmaßnahmen für Datenqualität und -speicherung einzuführen. Obwohl die Konsultation EU-weit läuft, signalisiert die frühe Mitteilung aus Rom, dass die Regierung nationale Prioritäten einbringen will – vor allem die Beschleunigung von Sicherheitskontrollen bei gleichzeitiger Wahrung der Datenschutzbestimmungen. Bei Inkrafttreten würde die Verordnung italienischen Grenzbeamten erlauben, Datenbanken externer Partner in Echtzeit abzufragen, was die Kontrollzeiten an Flughäfen und Fährhäfen verkürzen könnte. Für Unternehmen liegt der Hauptvorteil in schnelleren Einreisen für visumfreie Reisende, die in Vorabgenehmigungsprogramme eingeschrieben sind. Datenschutzverantwortliche sollten jedoch beachten, dass auch unternehmensinterne biometrische Datenbanken (z. B. Gesichtserkennungssysteme für Mitarbeiterausweise) unter die neuen Regeln fallen könnten, wenn sie mit öffentlichen Behörden verknüpft sind. Kommentare aus der Öffentlichkeit können bis zum 9. September eingereicht werden. Branchenverbände von Fluggesellschaften, Kreuzfahrtanbietern und globalen Mobilitätsdienstleistern werden voraussichtlich klare Service-Level-Agreements fordern, damit Systemausfälle in Drittstaaten nicht zu Passagierstaus in Italien führen. Rechtsexperten empfehlen Unternehmen, die grenzüberschreitende Mitarbeiterdatenflüsse dokumentieren, ihre Aufzeichnungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen zu überprüfen, um sich auf strengere Prüfanforderungen vorzubereiten, sobald die Verordnung voraussichtlich 2028 in Kraft tritt.
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