
Das italienische Ministerium für Universität und Forschung (MUR) veröffentlichte am Morgen des 13. Juli 2026 den Direktorenerlass Nr. 306, der 630.000 Euro zur Finanzierung von 93 Vollstipendien für Studierende mit internationalem Schutzstatus bereitstellt. Die Stipendien decken Studiengebühren, Unterkunft und ein monatliches Lebensunterhaltspaket für das akademische Jahr 2025/26 ab und werden in Zusammenarbeit mit der Konferenz der italienischen Universitätsrektoren (CRUI) im Rahmen des von der EU unterstützten Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (FAMI) WP5-Projekts verwaltet. Die Initiative baut auf einem 2016 gestarteten Pilotprojekt auf, das bereits mehr als 800 Flüchtlingsstudierenden den Zugang zu italienischen Studiengängen von Ingenieurwissenschaften bis Medizin ermöglicht hat.
Laut dem neuen Erlass erhalten die Universitäten, die Stipendiaten aufnehmen, zudem eine Pauschalzahlung zur Bereitstellung von Italienischkursen und psychologischer Betreuung – Leistungen, die als entscheidend für den Studienerfolg gelten. Für internationale Arbeitgeber erweitert die Maßnahme den Pool an mehrsprachigen Absolventen, die für Praktika und Einstiegspositionen in Italien zur Verfügung stehen. Unternehmen, die Flüchtlingstalente – insbesondere in den Bereichen Technologie und Gesundheitswesen – fördern, können sich mit den Career Services der Universitäten vernetzen, um geeignete Kandidaten zu identifizieren.
Da die Begünstigten über eine Aufenthaltserlaubnis für internationalen Schutz verfügen, sind die Formalitäten zur Arbeitserlaubnis im Vergleich zu anderen Nicht-EU-Bürgern vereinfacht. Der Erlass signalisiert zudem Roms Absicht, die Hochschulpolitik mit dem neuen EU-Pakt für Migration und Asyl in Einklang zu bringen, der legale Zugangswege und Kompetenzabgleich betont. Beobachter erwarten, dass MUR und das Arbeitsministerium noch in diesem Jahr gemeinsame Richtlinien zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen veröffentlichen – ein langjähriges Hindernis für geflüchtete Fachkräfte.
Universitäten haben bis zum 31. August Zeit, die Annahme der Mittel zu bestätigen und die Plätze auf die Fakultäten zu verteilen. Mobilitätsmanager mit nebenberuflich studierenden Mitarbeitenden sollten prüfen, ob deren Angehörige antragsberechtigt sind, da die Ausschreibung auch für Familienmitglieder von bereits in Italien lebenden Flüchtlingsarbeitern offensteht.
Laut dem neuen Erlass erhalten die Universitäten, die Stipendiaten aufnehmen, zudem eine Pauschalzahlung zur Bereitstellung von Italienischkursen und psychologischer Betreuung – Leistungen, die als entscheidend für den Studienerfolg gelten. Für internationale Arbeitgeber erweitert die Maßnahme den Pool an mehrsprachigen Absolventen, die für Praktika und Einstiegspositionen in Italien zur Verfügung stehen. Unternehmen, die Flüchtlingstalente – insbesondere in den Bereichen Technologie und Gesundheitswesen – fördern, können sich mit den Career Services der Universitäten vernetzen, um geeignete Kandidaten zu identifizieren.
Da die Begünstigten über eine Aufenthaltserlaubnis für internationalen Schutz verfügen, sind die Formalitäten zur Arbeitserlaubnis im Vergleich zu anderen Nicht-EU-Bürgern vereinfacht. Der Erlass signalisiert zudem Roms Absicht, die Hochschulpolitik mit dem neuen EU-Pakt für Migration und Asyl in Einklang zu bringen, der legale Zugangswege und Kompetenzabgleich betont. Beobachter erwarten, dass MUR und das Arbeitsministerium noch in diesem Jahr gemeinsame Richtlinien zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen veröffentlichen – ein langjähriges Hindernis für geflüchtete Fachkräfte.
Universitäten haben bis zum 31. August Zeit, die Annahme der Mittel zu bestätigen und die Plätze auf die Fakultäten zu verteilen. Mobilitätsmanager mit nebenberuflich studierenden Mitarbeitenden sollten prüfen, ob deren Angehörige antragsberechtigt sind, da die Ausschreibung auch für Familienmitglieder von bereits in Italien lebenden Flüchtlingsarbeitern offensteht.
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