
Seit dem 15. Juli 2026 gelten an der Grenze von Gibraltar neue Regeln: Das UK-EU-Abkommen über Gibraltar wird nun vorläufig angewendet und bringt das britische Überseegebiet in den Schengen-Raum. Für österreichische Staatsbürger – und für EU-Bewohner jeglicher Nationalität mit österreichischem Aufenthaltstitel – entfallen damit jahrzehntelange Formalitäten an der berühmten Grenze zum spanischen Festland. Kurzzeitbesucher werden künftig nach den üblichen Schengen-Regeln für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen abgefertigt. Das bedeutet, dass die Aufenthaltsdauer in Gibraltar auf das gesamte Schengen-Kontingent angerechnet wird – besonders relevant für Österreicher, die im Winter in Andalusien sind und häufig Tagesausflüge über den Grenzübergang am Flughafen Gibraltar unternehmen.
Flugreisende müssen am Joshua Hassan Gibraltar International Airport zwei Kontrollen passieren: Zunächst stempeln die Behörden Gibraltars die Einreise, unmittelbar danach führen die spanischen Grenzbeamten die Schengen-Einreiseformalitäten durch, inklusive biometrischer Erfassung im Rahmen des neuen EU-Ein- und Ausreisesystems (EES). Zudem wird Gibraltar schengenkompatible Zollvorschriften einführen. Die zollfreien Freimengen für Alkohol und Tabak entfallen, und Reisende müssen Waren mit hohem Wert deklarieren, andernfalls drohen dieselben Strafen wie an anderen EU-Außengrenzen. Geschäftsreisende, die Proben oder Ausrüstung transportieren, sollten Handelsrechnungen und gegebenenfalls ATA-Carnets bereithalten, um Verzögerungen zu vermeiden.
Für österreichische Unternehmen, die Mitarbeiter im nahegelegenen Campo de Gibraltar stationieren oder Kreuzfahrtrouten mit Hafenanlauf planen, erleichtert die Angleichung die Mobilitätsplanung. Für Aufenthalte unter 90 Tagen ist kein Arbeitsvisum erforderlich, längere Einsätze erfordern jedoch eine lokale Anmeldung beim Department of Immigration and Home Affairs in Gibraltar; Personalabteilungen sollten ihre Einsatzschreiben entsprechend anpassen.
Schließlich benötigen ab dem Start von ETIAS Ende 2026 nicht-EU-Familienangehörige österreichischer Staatsbürger eine elektronische Reisegenehmigung für Gibraltar, analog zum restlichen Schengen-Raum. Reiseverantwortliche sollten jetzt Buchungsportale aktualisieren, damit in Österreich ansässige Mitarbeiter rechtzeitig automatisierte Erinnerungen zu ETIAS, EES und dem neuen Zollmodell vor der Wintersaison erhalten.
Flugreisende müssen am Joshua Hassan Gibraltar International Airport zwei Kontrollen passieren: Zunächst stempeln die Behörden Gibraltars die Einreise, unmittelbar danach führen die spanischen Grenzbeamten die Schengen-Einreiseformalitäten durch, inklusive biometrischer Erfassung im Rahmen des neuen EU-Ein- und Ausreisesystems (EES). Zudem wird Gibraltar schengenkompatible Zollvorschriften einführen. Die zollfreien Freimengen für Alkohol und Tabak entfallen, und Reisende müssen Waren mit hohem Wert deklarieren, andernfalls drohen dieselben Strafen wie an anderen EU-Außengrenzen. Geschäftsreisende, die Proben oder Ausrüstung transportieren, sollten Handelsrechnungen und gegebenenfalls ATA-Carnets bereithalten, um Verzögerungen zu vermeiden.
Für österreichische Unternehmen, die Mitarbeiter im nahegelegenen Campo de Gibraltar stationieren oder Kreuzfahrtrouten mit Hafenanlauf planen, erleichtert die Angleichung die Mobilitätsplanung. Für Aufenthalte unter 90 Tagen ist kein Arbeitsvisum erforderlich, längere Einsätze erfordern jedoch eine lokale Anmeldung beim Department of Immigration and Home Affairs in Gibraltar; Personalabteilungen sollten ihre Einsatzschreiben entsprechend anpassen.
Schließlich benötigen ab dem Start von ETIAS Ende 2026 nicht-EU-Familienangehörige österreichischer Staatsbürger eine elektronische Reisegenehmigung für Gibraltar, analog zum restlichen Schengen-Raum. Reiseverantwortliche sollten jetzt Buchungsportale aktualisieren, damit in Österreich ansässige Mitarbeiter rechtzeitig automatisierte Erinnerungen zu ETIAS, EES und dem neuen Zollmodell vor der Wintersaison erhalten.
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