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EU-Botschafter unterstützen strengere Durchsetzungsregeln für Entschädigungen bei Passagierrechten – Österreich setzt Änderungen ab 2027 um

Juli 16, 2026
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EU-Botschafter unterstützen strengere Durchsetzungsregeln für Entschädigungen bei Passagierrechten – Österreich setzt Änderungen ab 2027 um
Bei einem Treffen in Brüssel am 15. Juli 2026 hat das Ausschuss der Ständigen Vertreter (Coreper I) einen Kompromisstext gebilligt, der den EU-Rahmen für Passagierrechte grundlegend überarbeitet (Verordnungen 261/2004 für Luftverkehr, 1107/2006 für mobilitätseingeschränkte Personen, 1177/2010 für See- und Binnenschifffahrt, 181/2011 für Busverkehr und 2021/782 für Schienenverkehr). Das Paket führt ein einheitliches Durchsetzungsinstrumentarium ein, erhöht die Mindestpersonalstärke der nationalen Durchsetzungsstellen und legt – entscheidend – Verwaltungsgeldbußen von mindestens 4 % des EU-Umsatzes eines Beförderers bei systematischen Verstößen fest. Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) begrüßte die Einigung und wies darauf hin, dass Austrian Airlines, ÖBB Railjet, FlixBus und Flusskreuzfahrtanbieter künftig strengere Fristen für die Bearbeitung von Beschwerden (nun 20 Tage) einhalten und vierteljährliche Leistungsberichte veröffentlichen müssen. Die nationale Durchsetzungsbehörde Schienen-Control erhält Ermittlungsbefugnisse, um „Mystery-Shopper“-Kontrollen am Flughafen Wien, am Westbahnhof und an Donau-Terminals durchzuführen. Die Verordnung muss noch formell vom Rat und Parlament verabschiedet werden – voraussichtlich nach der Sommerpause – doch die Zustimmung von Coreper bedeutet, dass der Text kaum noch Änderungen erfahren wird. Nach Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit für die Umsetzung. Juristen in Wien raten Unternehmen, die Personal innerhalb Europas verlagern, mit höheren Entschädigungsrisiken zu kalkulieren: So haben Flugreisende bei Verspätungen von mehr als drei Stunden auf Flügen bis 1.500 km künftig Anspruch auf 350 € (statt bisher 250 €), und der Schutz bei verpassten Anschlussverbindungen wird auf multimodale Reisen unter einem Vertrag ausgeweitet. Reise-Management-Unternehmen empfehlen multinationalen Arbeitgebern, ihre Duty-of-Care-Richtlinien zu aktualisieren und den Einsatz externer Schadensabwicklungsdienste zu prüfen. Da Österreich ein wichtiger Drehkreuz für Zentral- und Osteuropa ist, könnten die strengeren Regeln die Betriebskosten der Airlines erhöhen, aber zugleich teure Rechtsstreitigkeiten für Passagiere reduzieren. Aus Compliance-Sicht fallen auch österreichische Unternehmen, die Busse chartern oder Incentive-Kreuzfahrten organisieren, unter das neue Regime, wenn sie Pakete direkt an Kunden verkaufen. Experten raten, die aktuellen Beschwerdeprozesse frühzeitig auf die neue 20-Tage-Frist abzustimmen, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.
Quelle: Council of the European Union – Coreper I meeting page

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