
Das österreichische Rechtsinformationssystem (RIS) hat eine neue konsolidierte Fassung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) veröffentlicht. Obwohl die meisten inhaltlichen Änderungen bereits im Frühjahr vom Parlament beschlossen wurden, wurde die offizielle Fassung vom 28. April 2026 erst am 15. Juli 2026 nach Abschluss des rechtlichen Bereinigungsverfahrens durch die Bundeskanzlei zur verbindlichen Referenzversion. Der neu herausgegebene Text fasst über 50 einzelne Änderungsgesetze seit 1975 zusammen, darunter das Arbeitsmarktpaket 2026, das die Kontingente für die Rot-Weiß-Rot-Karte erhöhte, Definitionen an die EU-weite Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung anpasste und vor allem das Sanktionsregime für illegale Beschäftigung grundlegend reformierte.
Bußgelder für Unternehmen, die Drittstaatsangehörige ohne die erforderliche Genehmigung beschäftigen, beginnen nun bei 2.500 Euro pro Person (zuvor 1.000 Euro) und können bei Wiederholungsfällen bis zu 50.000 Euro betragen. Das Gesetz führt zudem ein gestuftes „Warnhinweis“-Verfahren ein, das es erlaubt, erstmalige Verwaltungsfehler innerhalb von 14 Tagen zu korrigieren, bevor eine Strafe verhängt wird. Für Arbeitgeber ist die wichtigste praktische Neuerung die Pflicht, Kopien der Arbeitsgenehmigungen aller Beschäftigten – sei es Rot-Weiß-Rot-Karte, EU-Blaukarte, ICT-Bewilligung oder Familienableitung – fünf Jahre lang aufzubewahren und diese bei Kontrollen der Arbeitsinspektion sofort vorzulegen. Personalabteilungen müssen daher ihre Dokumentationsprozesse überprüfen und sicherstellen, dass digitale Personalakten vollständig sind. Ein Versäumnis kann auch dann zu Strafen führen, wenn der Arbeitnehmer legal beschäftigt ist.
Internationale Entsandte profitieren von klareren Übertragbarkeitsregeln: Zeiten auf der Rot-Weiß-Rot-Karte können nun mit Zeiten auf der EU-Blaukarte kombiniert werden, um die 21-Monats-Grenze für die Rot-Weiß-Rot-Card plus zu erreichen, die den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Die Änderungen setzen außerdem die EU-Richtlinie 2024/1348 um, die Gleichbehandlung bei Arbeitsbedingungen und Sozialversicherung garantiert. Juristen erwarten, dass die verschärften Strafen die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in Lieferkettenverträgen erhöhen werden. Österreichische Auftraggeber verlangen bereits Nachweise zur Einhaltung der Vorschriften von ausländischen Dienstleistern, und große Bauprojekte bestehen zunehmend auf Vor-Ort-Ausweiskontrollen.
Unternehmen, die auf saisonale oder projektbezogene ausländische Arbeitskräfte angewiesen sind, sollten mehr Zeit für Bewilligungsverfahren einplanen und die Ernennung eines Compliance-Beauftragten in Erwägung ziehen. Mittelfristig wird die Neufassung als wichtiger Schritt hin zur vom Staat angekündigten „One-Stop-Plattform“ gesehen, über die Arbeitgeber künftig Arbeitsgenehmigungen, Sozialversicherungsanmeldungen und Lohnsteuererklärungen über ein einziges Online-Portal abwickeln können. Der Pilotstart der Plattform ist für das erste Quartal 2027 geplant.
Bußgelder für Unternehmen, die Drittstaatsangehörige ohne die erforderliche Genehmigung beschäftigen, beginnen nun bei 2.500 Euro pro Person (zuvor 1.000 Euro) und können bei Wiederholungsfällen bis zu 50.000 Euro betragen. Das Gesetz führt zudem ein gestuftes „Warnhinweis“-Verfahren ein, das es erlaubt, erstmalige Verwaltungsfehler innerhalb von 14 Tagen zu korrigieren, bevor eine Strafe verhängt wird. Für Arbeitgeber ist die wichtigste praktische Neuerung die Pflicht, Kopien der Arbeitsgenehmigungen aller Beschäftigten – sei es Rot-Weiß-Rot-Karte, EU-Blaukarte, ICT-Bewilligung oder Familienableitung – fünf Jahre lang aufzubewahren und diese bei Kontrollen der Arbeitsinspektion sofort vorzulegen. Personalabteilungen müssen daher ihre Dokumentationsprozesse überprüfen und sicherstellen, dass digitale Personalakten vollständig sind. Ein Versäumnis kann auch dann zu Strafen führen, wenn der Arbeitnehmer legal beschäftigt ist.
Internationale Entsandte profitieren von klareren Übertragbarkeitsregeln: Zeiten auf der Rot-Weiß-Rot-Karte können nun mit Zeiten auf der EU-Blaukarte kombiniert werden, um die 21-Monats-Grenze für die Rot-Weiß-Rot-Card plus zu erreichen, die den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Die Änderungen setzen außerdem die EU-Richtlinie 2024/1348 um, die Gleichbehandlung bei Arbeitsbedingungen und Sozialversicherung garantiert. Juristen erwarten, dass die verschärften Strafen die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in Lieferkettenverträgen erhöhen werden. Österreichische Auftraggeber verlangen bereits Nachweise zur Einhaltung der Vorschriften von ausländischen Dienstleistern, und große Bauprojekte bestehen zunehmend auf Vor-Ort-Ausweiskontrollen.
Unternehmen, die auf saisonale oder projektbezogene ausländische Arbeitskräfte angewiesen sind, sollten mehr Zeit für Bewilligungsverfahren einplanen und die Ernennung eines Compliance-Beauftragten in Erwägung ziehen. Mittelfristig wird die Neufassung als wichtiger Schritt hin zur vom Staat angekündigten „One-Stop-Plattform“ gesehen, über die Arbeitgeber künftig Arbeitsgenehmigungen, Sozialversicherungsanmeldungen und Lohnsteuererklärungen über ein einziges Online-Portal abwickeln können. Der Pilotstart der Plattform ist für das erste Quartal 2027 geplant.
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