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CDC verlangt 21-tägigen Aufenthalt in Drittstaat für Amerikaner, die aus Ebola-betroffenem Kongo ausreisen

Juli 16, 2026
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CDC verlangt 21-tägigen Aufenthalt in Drittstaat für Amerikaner, die aus Ebola-betroffenem Kongo ausreisen
In einem außergewöhnlichen Schritt zur Eindämmung eines Ebola-Ausbruchs in Zentralafrika haben die US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) amerikanische Staatsbürger in der Demokratischen Republik Kongo (DRK), Uganda und Südsudan angewiesen, vor dem Rückflug in die USA 21 Tage in einem Drittland zu verbringen. Die Maßnahme, die am 14. Juli stillschweigend auf der CDC-Website veröffentlicht und am 15. Juli von Regierungsbeamten bestätigt wurde, tritt sofort in Kraft. Sie erweitert frühere Regelungen, die nur für Nicht-US-Bürger galten.

Nach der Anweisung werden Fluggesellschaften Reisende mit US-Pässen, die in den letzten 21 Tagen in einem der drei betroffenen Länder eingereist sind, die Beförderung verweigern, sofern diese nicht nachweisen können, dass sie die vorgeschriebene Quarantänezeit in einem anderen Land verbracht haben. Begrenzte Ausnahmen für humanitäre Zwecke und Strafverfolgungsbehörden werden im Einzelfall gewährt. Amerikaner, die dennoch einen US-Flughafen erreichen, müssen mit der Verweigerung des Anschlussflugs und möglichen Bußgeldern rechnen.

CDC verlangt 21-tägigen Aufenthalt in Drittstaat für Amerikaner, die aus Ebola-betroffenem Kongo ausreisen


Gesundheitsbehörden berichten, dass der Ausbruch des Bundibugyo-Stamms im Osten der DRK inzwischen über 1.900 Fälle umfasst und sich auf die durchlässigen Grenzregionen ausgebreitet hat. In den USA wurden bisher keine Ebola-Fälle festgestellt, doch argumentieren die CDC, dass die Umleitung der Reisenden über Pufferländer die Belastung der US-Grenzkontrollen während der geschäftigen Sommerreisesaison verringert.

Fachleute im Bereich der öffentlichen Gesundheit bezeichnen diesen Schritt als beispiellos und weisen darauf hin, dass selbst während der Höhepunkte der Ebola-Epidemie 2014 in Westafrika US-Bürger direkt mit verstärkten Kontrollen und überwachten Selbstquarantänen zurückkehren durften. Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen sollten Mitarbeiter, die in Zentralafrika im Einsatz sind, darauf hinweisen, dass sich Rückreisen verzögern können und dass medizinische Evakuierungsversicherungen möglicherweise keine Kosten für Aufenthalte in Drittstaaten übernehmen. Multinationale Unternehmen leiten ihre Mitarbeiter bereits über Nairobi und Addis Abeba um, um die 21-tägige Vorgabe zu erfüllen. Die Regelung wird alle zwei Wochen überprüft; Arbeitgeber mit projektkritischen Reisen sollten mindestens einen Monat Pufferzeit einplanen, bis weitere Informationen vorliegen.
Quelle: Reuters via MarketScreener

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