
Italienische Reisende sehen sich nächste Woche mit einem Dreifachstreik konfrontiert, der sowohl den Inlands- als auch den internationalen Verkehr mitten in der Urlaubssaison beeinträchtigen könnte. Der erste Ausstand am Dienstag, den 21. Juli, betrifft einen 24-stündigen Streik der EasyJet-Flugbesatzungen und Bodenabfertigungsteams an mehreren Flughäfen sowie der Frachtabfertiger in Mailand Malpensa, Olbia und Alghero. Mehrere regionale Bodenabfertigungsdienste in Lamezia Terme, Neapel und Salerno legen zudem während ausgewählter vierstündiger Zeitfenster die Arbeit nieder.
Von 21:00 Uhr am Donnerstag, 23. Juli, bis 20:59 Uhr am Freitag, 24. Juli, steht der Bahnverkehr still, nachdem die Basisgewerkschaften Cub Trasporti und Sgb zu einem 24-stündigen nationalen Streik aufgerufen haben. Trenitalia hat eine Liste der garantierten Fernverkehrszüge veröffentlicht, während regionale Betreiber nur während der Spitzenzeiten von 06:00–09:00 und 18:00–21:00 Uhr einen Notbetrieb aufrechterhalten. Auch lokale Straßenbahn- und U-Bahn-Netze sollen diese Schutzzeiten einhalten, warnen jedoch vor möglichen Folgeverspätungen.
Zusätzlich sorgt die maritime Gewerkschaft Orsa Marittimi mit einem 24-stündigen Streik der GNV-Fährbesatzungen von 12:00 Uhr am 22. Juli bis 12:00 Uhr am 23. Juli für weitere Beeinträchtigungen, die die Verbindungen zwischen Genua, Palermo und Tunis betreffen könnten. Die Verbraucherorganisation Federconsumatori rät Reisenden, „die Reiserouten täglich zu überprüfen und Belege für zusätzliche Ausgaben aufzubewahren“, um gegebenenfalls Erstattungsansprüche geltend machen zu können.
Global Mobility Manager, die in diesem Zeitraum Mitarbeiter nach Italien entsenden oder von dort abholen, sollten eine Umleitung über die Schweiz, Österreich oder Frankreich in Betracht ziehen oder Abreisen spätestens auf den 20. Juli vorverlegen. Arbeitgeber müssen zudem beachten, dass das italienische Arbeitsrecht Beschäftigte verpflichtet, nur 24 Stunden im Voraus über die Teilnahme an einem Streik zu informieren, sodass kurzfristige Fehlzeiten rechtlich geschützt sind. Für die Einhaltung der Entsenderegelungen sollten Personalabteilungen eventuelle Verspätungen dokumentieren, um verspätete Arbeitsbeginnzeiten zu rechtfertigen.
Das Verkehrsministerium hat keine Mindestdienstleistungen über die gesetzlichen Garantien hinaus angeordnet, doch die zivile Luftfahrtbehörde ENAC könnte zusätzliche Schutzmaßnahmen aktivieren, falls mehr als 40 % der geplanten Flüge ausfallen. Ein abschließendes Schlichtungsgespräch am 19. Juli wird entscheiden, ob die Streiks tatsächlich stattfinden; die Erfahrung zeigt jedoch, dass die meisten Aufrufe bestätigt werden.
Von 21:00 Uhr am Donnerstag, 23. Juli, bis 20:59 Uhr am Freitag, 24. Juli, steht der Bahnverkehr still, nachdem die Basisgewerkschaften Cub Trasporti und Sgb zu einem 24-stündigen nationalen Streik aufgerufen haben. Trenitalia hat eine Liste der garantierten Fernverkehrszüge veröffentlicht, während regionale Betreiber nur während der Spitzenzeiten von 06:00–09:00 und 18:00–21:00 Uhr einen Notbetrieb aufrechterhalten. Auch lokale Straßenbahn- und U-Bahn-Netze sollen diese Schutzzeiten einhalten, warnen jedoch vor möglichen Folgeverspätungen.
Zusätzlich sorgt die maritime Gewerkschaft Orsa Marittimi mit einem 24-stündigen Streik der GNV-Fährbesatzungen von 12:00 Uhr am 22. Juli bis 12:00 Uhr am 23. Juli für weitere Beeinträchtigungen, die die Verbindungen zwischen Genua, Palermo und Tunis betreffen könnten. Die Verbraucherorganisation Federconsumatori rät Reisenden, „die Reiserouten täglich zu überprüfen und Belege für zusätzliche Ausgaben aufzubewahren“, um gegebenenfalls Erstattungsansprüche geltend machen zu können.
Global Mobility Manager, die in diesem Zeitraum Mitarbeiter nach Italien entsenden oder von dort abholen, sollten eine Umleitung über die Schweiz, Österreich oder Frankreich in Betracht ziehen oder Abreisen spätestens auf den 20. Juli vorverlegen. Arbeitgeber müssen zudem beachten, dass das italienische Arbeitsrecht Beschäftigte verpflichtet, nur 24 Stunden im Voraus über die Teilnahme an einem Streik zu informieren, sodass kurzfristige Fehlzeiten rechtlich geschützt sind. Für die Einhaltung der Entsenderegelungen sollten Personalabteilungen eventuelle Verspätungen dokumentieren, um verspätete Arbeitsbeginnzeiten zu rechtfertigen.
Das Verkehrsministerium hat keine Mindestdienstleistungen über die gesetzlichen Garantien hinaus angeordnet, doch die zivile Luftfahrtbehörde ENAC könnte zusätzliche Schutzmaßnahmen aktivieren, falls mehr als 40 % der geplanten Flüge ausfallen. Ein abschließendes Schlichtungsgespräch am 19. Juli wird entscheiden, ob die Streiks tatsächlich stattfinden; die Erfahrung zeigt jedoch, dass die meisten Aufrufe bestätigt werden.
Quelle: Meteo.it / Federconsumatori
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