
Die Handelskammer Bologna veröffentlichte am 18. Juli eine aktualisierte Orientierungshilfe, die detailliert darlegt, welche italienischen Aufenthaltstitel Drittstaatsangehörigen die Gründung oder Führung eines Unternehmens erlauben und wie andere Genehmigungen für selbstständige Tätigkeiten umgewandelt werden können. Die Seite, Teil des Portals „Albi, Ruoli, Elenchi e Registri“ der Kammer, stellt klar, dass Aufenthaltstitel aus familiären Gründen, humanitären Gründen und sogar „attesa occupazione“ (Jobsuche) unter der Voraussetzung, dass die Inhaber die von der Kammer zertifizierten finanziellen Mindestanforderungen erfüllen, unternehmerische Aktivitäten ermöglichen. Antragsteller mit nicht kompatiblen Aufenthaltstiteln müssen bei der Questura eine Umwandlung beantragen und dabei den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel sowie eine von der Kammer ausgestellte „attestazione dei parametri economici-finanziari“ gemäß DPR 394/1999 vorlegen. Das Dokument fasst die je nach Branche und Unternehmensform variierenden Mindestkapitalanforderungen zusammen. Obwohl die Regelungen selbst nicht neu sind, hat die Kammer sie auf einer einzigen zweisprachigen (Italienisch/Englisch) Webseite gebündelt, herunterladbare Formulare hinzugefügt und ein Online-Terminvergabesystem eingeführt, das die Bearbeitungszeit von vier Wochen auf zehn Tage verkürzen soll. Die Orientierungshilfe verweist zudem auf die Quoten des „Decreto Flussi“ 2026-2028, was potenziellen Gründern die Planung von Einreisevisa erleichtert. Für multinationale Unternehmen, die F&E- oder Logistiktochtergesellschaften in Emilia-Romagna ausgliedern, bietet das Update eine klarere Checkliste für ausländische Führungskräfte, die vom Angestellten- zum Direktorenstatus wechseln. Mobility-Teams sollten den neuen Link an Berater weiterleiten und sicherstellen, dass Budgetfreigaben die von der Kammer jährlich an ISTAT angepasste Tabelle zur finanziellen Leistungsfähigkeit enthalten.
Quelle: Camera di Commercio di Bologna
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