
Das Ministerium für Universitäten und Forschung (MUR) sowie das Außenministerium haben am 17. Juli **aktualisierte Verfahren für ausländische Studierende vorgestellt, die sich in den kommenden zwei Studienjahren an italienischen Universitäten, Konservatorien und Akademien einschreiben möchten**. Alle Bewerber außerhalb der EU müssen ihre Voranmeldung nun ausschließlich über die verbesserte Plattform „Universitaly“ einreichen, die mit dem konsularischen Visumantragsmanagementsystem Italiens synchronisiert ist. Wichtige Neuerungen umfassen:
• Eine digitale Akte, die den Studierenden vom Online-Antrag über das Visumsgespräch in der Botschaft bis hin zur örtlichen „Questura“ für die Aufenthaltsgenehmigung begleitet;
• Automatische Überprüfung ausländischer Abschlüsse mittels elektronischer Apostille und Blockchain-Zeitstempel, wodurch die Dokumentenprüfung um bis zu 40 % verkürzt wird;
• Verlängerte Fristen – 30. November 2026 für das Studienjahr 2026/27 und 31. Oktober 2027 für 2027/28 – die den Bewerbern mehr Zeit für die Finanzierung und Unterkunftssuche geben;
• Integration mit dem neuen Ein- und Ausreisesystem (EES), sodass die Erstregistrierung an der Grenze die Universitäten automatisch über die Ankunft der Studierenden informiert.
Für internationale Mobilitätsteams ist die Botschaft klar: **Die Beantragung eines Studienvisums wird bald vollständig papierlos und portalbasiert ablaufen**, doch ohne Voranmeldung werden die Konsulate ein Langzeitvisum „D“ ablehnen. Universitäten werden aufgefordert, ihre International Offices entsprechend zu informieren, während Personalabteilungen von Unternehmen, die Executive-MBAs mitfinanzieren, sicherstellen sollten, dass die Kandidaten die Online-Schritte rechtzeitig vor der Reise abschließen. Die Reform ist Teil der nationalen Anziehungsstrategie Italiens, die den Anteil internationaler Studierender von 6 % auf 10 % bis 2030 erhöhen und Fachkräftelücken in den Bereichen Ingenieurwesen und Lebenswissenschaften schließen will.
• Eine digitale Akte, die den Studierenden vom Online-Antrag über das Visumsgespräch in der Botschaft bis hin zur örtlichen „Questura“ für die Aufenthaltsgenehmigung begleitet;
• Automatische Überprüfung ausländischer Abschlüsse mittels elektronischer Apostille und Blockchain-Zeitstempel, wodurch die Dokumentenprüfung um bis zu 40 % verkürzt wird;
• Verlängerte Fristen – 30. November 2026 für das Studienjahr 2026/27 und 31. Oktober 2027 für 2027/28 – die den Bewerbern mehr Zeit für die Finanzierung und Unterkunftssuche geben;
• Integration mit dem neuen Ein- und Ausreisesystem (EES), sodass die Erstregistrierung an der Grenze die Universitäten automatisch über die Ankunft der Studierenden informiert.
Für internationale Mobilitätsteams ist die Botschaft klar: **Die Beantragung eines Studienvisums wird bald vollständig papierlos und portalbasiert ablaufen**, doch ohne Voranmeldung werden die Konsulate ein Langzeitvisum „D“ ablehnen. Universitäten werden aufgefordert, ihre International Offices entsprechend zu informieren, während Personalabteilungen von Unternehmen, die Executive-MBAs mitfinanzieren, sicherstellen sollten, dass die Kandidaten die Online-Schritte rechtzeitig vor der Reise abschließen. Die Reform ist Teil der nationalen Anziehungsstrategie Italiens, die den Anteil internationaler Studierender von 6 % auf 10 % bis 2030 erhöhen und Fachkräftelücken in den Bereichen Ingenieurwesen und Lebenswissenschaften schließen will.
Quelle: IntegrazioneMigranti.gov.it