
Der Ausschuss für öffentliche Gesetzesvorlagen, der das umfassende Einwanderungs- und Asylgesetz der Regierung prüft, hat am 22. Juli offiziell die Einreichung schriftlicher Stellungnahmen eröffnet. Interessengruppen haben bis Anfang September Zeit, ihre Kommentare einzureichen, bevor am 10. September die detaillierte Prüfung beginnt. Der Bericht soll bis zum 3. November vorliegen. Der Gesetzentwurf sieht eine Überarbeitung des Sponsoring-Systems vor, darunter höhere Strafmaßnahmen für Arbeitgeber bei Verstößen, neue digitale Prüfungen des Arbeitsrechts und ein verpflichtendes Akkreditierungssystem für Umzugsagenten. Zudem enthält er umstrittene Regelungen, die den Wechsel von Besuchervisum zu Arbeitsvisum im Land einschränken und bestimmte Asylberufungen beschleunigen sollen. Unternehmensmobilitätsteams, Universitäten und Branchenverbände werden voraussichtlich zahlreiche Stellungnahmen einreichen. Der CBI hat bereits Bedenken geäußert, dass ein generelles Verbot des Wechsels vom Besuchervisum zum Arbeitsvisum globale Kundenbetreuungsmodelle stören könnte, da qualifizierte Berater Projekte in Großbritannien vorzeitig verlassen müssten. Universities UK warnt, dass strengere Asylbeschleunigungsregeln die akademische Freiheit gefährden könnten, indem sie die Abschiebung gefährdeter Forschender riskieren. Berichterstatter des Gesetzes haben angedeutet, dass Ausnahmen bei nachgewiesenem wirtschaftlichem Bedarf geprüft werden, ähnlich wie bei den Facharbeiterreformen 2025. Beobachter weisen darauf hin, dass der Berichtszeitpunkt im November mit der Herbst-Steuererklärung des Finanzministers zusammenfällt, was darauf hindeutet, dass Einwanderungsabgaben (wie erhöhte Qualifikationsgebühren) Teil des Fiskalpakets sein könnten. Arbeitgeber, die Einfluss nehmen wollen, sollten Belege vorlegen, die sowohl wirtschaftliche Störungen als auch Vorteile der Einhaltung quantifizieren. Stellungnahmen können über das Online-Portal des Ausschusses eingereicht werden und werden öffentlich zugänglich.
Quelle: LexisNexis Legal News
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