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Frankreich hebt ab 1. August die Mindestunterhaltsgrenze für Studentenvisa auf 877,50 € pro Monat an

Juli 24, 2026
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Frankreich hebt ab 1. August die Mindestunterhaltsgrenze für Studentenvisa auf 877,50 € pro Monat an
Das France-Visas-Portal hat am 23. Juli stillschweigend sein „À la une“-Banner aktualisiert und informiert Antragsteller darüber, dass die Mindestmittel für ein Langzeitstudienvisum ab dem 1. August 2026 von 615 € auf 877,50 € pro Monat steigen werden. Diese Erhöhung – die 75 % des französischen Mindestlohns entspricht – spiegelt den inflationsbedingten Anstieg der Mieten und Lebenshaltungskosten in Universitätsstädten wie Paris, Lyon und Bordeaux wider. Konsularbeamte werden künftig Kontoauszüge, Stipendienbescheinigungen oder elterliche Bürgschaften verlangen, die den Zugang zu mindestens 10.530 € für ein akademisches Jahr von 12 Monaten nachweisen. Multinationale Arbeitgeber, die Sandwich-Studierende oder Doktoranden fördern, müssen die Stipendien entsprechend anpassen, wenn sie wollen, dass ihre Entsandten das vierjährige „Passeport Talent – Chercheur“ ohne Verzögerungen erhalten. Das Innenministerium argumentiert, dass die Änderung dazu beitragen soll, Scheinstudenten abzuschrecken, die überziehen und um Niedriglohnjobs konkurrieren. Kritiker befürchten hingegen, dass dadurch Talente aus Schwellenländern ausgeschlossen werden, gerade jetzt, wo die Regierung ihre „Bienvenue en France“-Kampagne zur Attraktivitätssteigerung bewirbt. Bildungsagenturen raten afrikanischen und südasiatischen Bewerbern bereits, mehr finanzielle Mittel vorzulegen oder die erlaubten Teilzeit-Arbeitsstunden von maximal 964 Stunden pro Jahr zu nutzen. Universitäten befürchten, dass späte Ablehnungen Hörsäle halb leer lassen und Haushalte gefährden könnten, die auf Studiengebühren von Nicht-EU-Studierenden angewiesen sind. Sie setzen sich für eine Übergangsregelung ein, damit bereits eingereichte Anträge – insbesondere im Rahmen von Erasmus Mundus und dualen Unternehmensstudiengängen – noch nach der alten Mindestgrenze geprüft werden. Berater empfehlen HR-Teams derzeit, Finanznachweise mit einem Datum vor dem 1. August daraufhin zu überprüfen, ob der höhere Betrag angegeben ist, um Ablehnungen wegen „Unvollständigkeit“ zu vermeiden.
Quelle: France-Visas (Ministry of Europe & Foreign Affairs)

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