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Frankreich unterstützt EU-Pläne, russischen Kämpfern im Rahmen des neuesten Sanktionspakets Schengen-Visa zu verweigern

Juli 24, 2026
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Frankreich unterstützt EU-Pläne, russischen Kämpfern im Rahmen des neuesten Sanktionspakets Schengen-Visa zu verweigern
Bei einer Pressekonferenz im Quai d’Orsay am 23. Juli bestätigte die Sprecherin des Außenministeriums, Anne-Claire Legendre, dass Frankreich eine neue EU-Maßnahme unterstützt, die die Ausstellung von Schengen-Visa an Personen verbietet, die „aktiv an der Seite russischer Streitkräfte“ in der Ukraine gekämpft haben. Diese Initiative ist Teil des 21. Sanktionspakets der EU, das am selben Morgen in Brüssel verabschiedet wurde und sich gegen 220 weitere russische Unternehmen und Personen richtet. Obwohl das Rechtsinstrument noch eine gesonderte Durchführungsverordnung benötigt, beseitigt die Zustimmung aus Paris ein großes Hindernis: Frühere Leaks hatten nahegelegt, dass Frankreich und Portugal der Idee eher skeptisch gegenüberstanden. Nach Inkrafttreten wird die Regelung Konsulaten im gesamten Schengen-Raum ermöglichen, Anträge auf Kurz- und Langzeitvisa von identifizierten Kämpfern automatisch abzulehnen – unabhängig vom Reisezweck. Mobilitätstechnisch betrifft dies nur eine kleine Gruppe, doch der Präzedenzfall ist bedeutend. Er erweitert die Ablehnungsgründe für Visa über Terrorismusfinanzierung und Menschenrechtsverletzungen hinaus auf die Teilnahme an ausländischen Kriegen. Compliance-Teams, die dualstaatliche Mitarbeiter oder Auftragnehmer mit früheren Verbindungen zum russischen Militär betreuen, sollten ihre Due-Diligence-Fragebögen überprüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, bevor sie französische Visaanträge stellen. Die Sprecherin deutete zudem an, dass Frankreich die EU-Sperre durch nationale Maßnahmen ergänzen könnte, etwa durch Vermögenssperren oder Ausweisungsanordnungen für bereits im Land lebende Personen. Unternehmen, die russische Staatsangehörige beschäftigen, insbesondere in sensiblen Bereichen, sollten daher ihre Belegschaft mit Blick auf kommende EU-weite Beobachtungslisten überprüfen. Die Durchführungsverordnung wird voraussichtlich Anfang September veröffentlicht, woraufhin die Konsulate ihre Ablehnungsschreiben und das France-Visas-Portal anpassen werden. Personal- und Relocation-Dienstleister sollten Antragsteller darauf vorbereiten, dass zusätzliche sicherheitsrelevante Fragen auf den Schengen-Formularen auftauchen könnten und sich die Bearbeitungszeiten durch die Integration neuer Prüfdatenbanken verlängern können.
Quelle: France Diplomatie – Press briefing

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