
Italienische Behörden haben die Schengen-Grenzkontrollen an der Landgrenze zu Frankreich von Freitag, 24. Juli, 00:00 Uhr bis Sonntag, 26. Juli, 23:59 Uhr wieder aktiviert. Diese außergewöhnliche Maßnahme – formell der Europäischen Kommission gemäß Artikel 25 des Schengener Grenzkodex gemeldet – erfolgt im Vorfeld der 10. Jubiläumsausgabe des Festival dell’Alta Felicità in Venaus (Susa-Tal). Die Sicherheitsdienste rechnen mit einer großen Anzahl von Anti-TAV-Aktivisten (Gegen den Hochgeschwindigkeitszug), die sich in der Region versammeln, was das Risiko gewaltsamer Aktionen gegen die Baustellen der Turin–Lyon-Verbindung erhöht. Reisende, die über die Tunnel von Fréjus und Mont Blanc sowie die Pässe Col de Montgenèvre und Col de Tende fahren, berichten von stichprobenartigen Kontrollen der Ausweisdokumente und Gepäckdurchsuchungen durch gemeinsame Patrouillen der italienischen Carabinieri und der französischen Gendarmerie. Auch der Schwerlastverkehr ist eingeschränkt: Der Präfekt von Turin hat am Samstagnachmittag ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen auf den Hauptverkehrsstraßen A32, SS24 und SS25 verlängert, was Logistikunternehmen zu einer Umplanung der Lieferungen zwischen Lyon, Grenoble und Turin zwingt. Obwohl die Wartezeiten am Freitagmorgen unter einer Stunde blieben, warnten die italienischen Zollbeamten vor Spitzenstaus am späten Samstag, wenn Festivalbesucher und Ferienverkehr zusammenkommen. Bahnreisende auf SNCF-Trenitalia TGV- und Regionalzügen müssen nun mit stichprobenartigen Ausweiskontrollen an Bord sowie an den Bahnhöfen Bardonecchia und Oulx rechnen. Mobilitätsmanager in Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter und Fahrer darauf hinweisen, Reisepässe oder Personalausweise mitzuführen, für Grenzübertritte 60 bis 90 Minuten mehr Zeit einzuplanen und die Kabotageregelungen zu prüfen, falls an diesem Wochenende Waren durch Italien transportiert werden. Unternehmen, die „Fast-Lane“-ATA-Carnets oder AEO-Erleichterungen nutzen, werden daran erinnert, dass Schengen-Aussetzungen vereinfachte Verfahren außer Kraft setzen – die Unterlagen sollten stets griffbereit sein. Insgesamt verdeutlicht dieser Vorfall einen Trend: Seit 2024 hat sich die Zahl der von Mitgliedstaaten beantragten Schengen-Ausnahmen nahezu verdoppelt, was die Planung von Geschäftsreisen erschwert. Personal- und Reiseteams sollten daher EU-Bekanntmachungen täglich verfolgen und ihre Reisegenehmigungsprozesse um kurzfristige Grenzkontrollhinweise ergänzen.